Katzen zu kastrieren

verhindert Tierleid

Die Tierschutzombudspersonen Österreichs

Tierheime und Tierschutzorganisationen melden vermehrt, dass die Anzahl der „Streunerkatzen“ stetig zunehmend und nicht in den Griff zu bekommen ist. Die Tierheime sind voll und die Organisationen, die bei den verschiedenen Streunerkatzenprojekten tätig sind, am Rande ihrer Kapazitäten.

Damit die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen hintangehalten werden kann, ist es wichtig, dass sich alle gemeinsam einbringen. Tierärztinnen und Tierärzte haben eine wichtige Multiplikatorwirkung und eine wesentliche beratende Funktion. Deshalb wird an alle Tierärztinnen und Tierärzte appelliert, Tierhalterinnen und Tierhalter auf die verpflichtende Kastration von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie aufmerksam zu machen. Durch verstärkte Information und Beratung können Tierärztinnen und Tierärzte zur gezielten Bewusstseinsbildung bei den Katzenhaltern beitragen.

Die rechtliche Grundlage ist klar in Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt: „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“ Die Kastrationsverpflichtung betrifft männliche und weibliche Tiere gleichermaßen. Eine Ausnahme für „bäuerliche Haltung“ gibt es nicht.

Ziel dieser Bestimmung ist es, eine unkontrollierte und unbeabsichtigte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Ausgenommen von der Kastrationsverpflichtung sind nur jene Katzen, welche bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat als Zuchttiere gemeldet sind. Diese müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein.

Die Kastration ist ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der „Streunerkatzenproblematik“. Die Vorteile der Kastration liegen aus fachlicher Sicht deutlich auf der Hand (etwa eindeutig höhere Lebenserwartung durch den Wegfall tagelanger Streifzüge auf der Suche nach einem Fortpflanzungspartner, verringertes Risiko für hormonelle Erkrankungen, Wegfall von Rolligkeitssymptomen und übel riechendem Markieren; zudem wird die unkontrollierte Vermehrung ebenso wie Inzucht unterbunden und in weiterer Folge Tierleid verhindert).

Kastrierte Katzen streunen weniger weit. Sie sind daher einem deutlich geringeren Verletzungsrisiko, etwa durch den Straßenverkehr, ausgesetzt. Auch das Risiko des Auftretens von Infektionskrankheiten durch Paarungsbisse oder Revierkämpfe ist verringert. Kastrierte Tiere sind untereinander verträglicher und fangen auch weiterhin Mäuse.

Nur wenn alle gemeinsam auf die Umsetzung der Kastrationsverpflichtung hinwirken, können wir die weitere unkontrollierte Vermehrung verhindern und somit viel Tierleid verhindern!

Die Tierschutzombudspersonen Österreichs (alphabetisch):
Dr. Barbara Fiala-Köck
Mag. Alexander Geyrhofer
Dr. Lucia Giefing
Dr. Martin Janovsky
Dr. Karin Keckeis
Dipl.-Ing. Eva Persy, MSc, MBA
Dr. Cornelia Rouha-Mülleder
Dr. Gabriele Velich
Mag. Jutta Wagner


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