Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download AGB (Stand 1. Mai 2022)

Diese Verlagsbedingungen sind grundsätzlich nur an Unternehmer (§ 2 UStG, § 1 UGB, § 1 Abs 2 KSchG) gerichtet. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen. Die Verlagsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber und sind damit auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart.

 

I. ANZEIGEN
 

  1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen gelten für alle Verträge über entgeltliche Einschaltungen oder bezahlte Kooperationen, die vom Österreichischer Tierärzteverlag Ges.m.b.H., kurz „Tierärzteverlag“ genannt, mit Kunden hinsichtlich der von ihr verlegten Print- oder Onlinemedien und der von ihr bewirtschafteten Webportale abschließt. Sie gelten nur im Geschäftsverkehr mit Firmen und Personen, die nicht als Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu qualifizieren sind.
     
  2. Alle Angebote (in Preislisten, Websites usw.) sind freibleibend und als Einladung an den Kunden zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Der Kunde erhält nach Absenden der Bestellung eine elektronische Empfangsbestätigung, die jedoch keine Annahme des Angebots darstellt, sondern lediglich eine Information darüber ist, dass die Bestellung bei Tierärzteverlag eingegangen ist. 
     
  3. Maßgeblich für den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag sind die Auftragsbestätigung, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils letztgültigen Fassung. In ihrer Wirksamkeit gehen zunächst die ausdrücklichen Regelungen in der Auftragsbestätigung und in weiterer Folge in der Anzeigenpreisliste den Bestimmungen der AGB vor. 
     
  4. Vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Mündliche Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
     
  5. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen bzw. Preise auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese Vereinbarungen in schriftlicher Form vom Tierärzteverlag firmenmäßig gefertigt sind. 
     
  6. Die mit dem Verkaufs- und Kundendienstpersonal des Tierärzteverlags mündlich getroffenen Absprachen, die von den vorgenannten Rechtsgrundlagen abweichen, sind für den Verlag nur rechtsverbindlich, wenn diese vom Verlag firmenmäßig schriftlich bestätigt werden. 
     
  7. Der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln gilt als zustande gekommen, wenn der Tierärzteverlag gegenüber dem Kunden den Auftrag nachweisbar schriftlich bestätigt und dieser durch den Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich widersprochen wird.
     
  8. Die Kommunikation per Email wird neben eingeschriebenem Brief und Fax beiderseitig als Kommunikationsmittel im Sinne der Schriftlichkeit anerkannt. Erklärungen des Kunden gegenüber dem Tierärzteverlag sind an die Emailadresse office@tieraerzteverlag.at zu richten.
     
  9. Die Zahlungs- und Geschäftsbedingungen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Anzeigenschaltungen im online-Bereich, im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher weiterer Verwertungs- und Verbreitungswege, etc.
     
  10. Der Tierärzteverlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und elektronische Werbeformen, aber auch einzelne Werbemittel innerhalb eines Rahmenauftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für derartige abgelehnte Aufträge besteht kein Entgeltanspruch des Tierärzteverlags.
     
  11. Die Aufnahme von Anzeigen oder elektronische Werbeformen in bestimmte Ausgaben, zu bestimmten Zeitpunkten – in bestimmten Nummern oder Ausgaben - oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich, durch Leistung eines Platzierungszuschlages, und nicht bloß unverbindlich festgelegt und vom Tierärzteverlag schriftlich bestätigt wurde. Dem Tierärzteverlag bleibt es vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen, ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers, aber auch ohne Entgeltanspruch des Tierärzteverlags zurückzutreten.
     
  12. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen vom Auftraggeber weder die Zahlung des vollen Preises verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Es entfällt jedoch der Platzierungszuschlag.
     
  13. Textanzeigen und solche Werbeformen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort „Anzeige“, „Promotion“ oder „Advertorial“ kenntlich gemacht.
     
  14. Anzeigentexte, Grafiken und elektronische Werbemittel sind spätestens zum angegebenen Anzeigenschluss zur Verfügung zu stellen. Sie sind in digitaler Form an die Emailadresse office@tieraerzteverlag.at zu übermitteln, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vorgangsweise vereinbart wird. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen oder elektronischen Werbemittel werden die allfällig dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
     
  15. Der Tierärzteverlag nimmt keine urheberrechtliche Prüfung des ihm übermittelten Text- und Bildmaterials vor. Der Kunde erklärt, nicht in die Urheberrechte anderer Personen einzugreifen und verpflichtet sich ausdrücklich, den Tierärzteverlag gegen alle Ansprüche Dritter aus solchen Titeln vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber garantiert dem Tierärzteverlag weiters, dass die Werbemittel gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Tierärzteverlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Tierärzteverlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden inhaltlichen Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.
     
  16. Der Tierärzteverlag gewährleistet bei Zurverfügungstellung geeigneter Druckunterlagen die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Farbabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet und können zu keinen Ersatzansprüchen gegen den Tierärzteverlag führen. Bei Feststellung ungeeigneter oder beschädigter Druckunterlagen durch den Tierärzteverlag wird der Auftraggeber umgehend informiert und zur Verbesserung eingeladen.
     
  17. Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und undeutlich geschriebener Textvorlagen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Bei telefonischer Auftragserteilung und Auftragsänderung durch den Auftraggeber trägt sohin der Auftraggeber das Risiko für Fehler (z.B. Hörfehler, Satzfehler, etc.) und hat daher weder Anspruch auf Minderung des Preises noch sonstige Ansprüche.
     
  18. Für den Inhalt und der Form der Anzeige ist der Auftraggeber verantwortlich.
     
  19. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf die Schaltung einer Ersatzanzeige. Wenn dies nicht möglich ist, hat er Anspruch auf aliquote Entgeltminderung, aber nur in jenem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige tatsächlich beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen, welcher Art auch immer, sind für den Tierärzteverlag ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Gewinnentgang oder auf Ersatz allfällig zusätzlich entstehender Kosten.
     
  20. Der Tierärzteverlag sichert keinen bestimmten Erfolg der vom Auftraggeber geschalteten Werbemittel zu. Die Mitarbeiter des Tierärzteverlags sind nicht berechtigt, derartige Zusicherungen abzugeben.
     
  21. Der Tierärzteverlag ist ermächtigt, insoweit es nicht einer ausdrücklichen Weisung des Auftraggebers zuwiderläuft, drucktechnisch notwendige oder vorteilhafte Änderungen an Inhalt und Aufmachung des Inserats vorzunehmen. Anzeigen, die aufgrund Layout-, Text-und/oder Satzvorschriften des Auftraggebers die vereinbarte Größe überschreiten, werden nach ihrer tatsächlichen Größe in Rechnung gestellt, sofern eine Rücksprache mit dem Auftraggeber aus Gründen, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit des Tierärzteverlags liegen, nicht zustande kommt.
     
  22. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
     
  23. Der Tierärzteverlag behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Er kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Werbeauftrags ablehnen, als auch von rechtsverbindlich angenommenen zurücktreten.
     
  24. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Prüfung der Richtigkeit der zugesendeten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Tierärzteverlags genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
     
  25. Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards …) kann es aus technischen Gründen zu geringfügigen Qualitätseinbußen kommen (eine Qualitätsminderung im Ausmaß von bis zu 5% im Vergleich zum Original gilt als vereinbart).
     
  26. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen oder elektronischen Werbemitteln endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung. Vom Auftraggeber nicht zurückgeforderte Werbemittel werden im Ermessen des Tierärzteverlags umgehend vernichtet.
     
  27. Beanstandungen und Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Werbemittels bei sonstigem Verfall schriftlich geltend zu machen.
     
  28. Zu den jeweils gültigen, in den Anzeigepreislisten enthaltenen Preisen hat der Auftraggeber zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben (z.B. Werbeabgabe, Umsatzsteuer, etc.) zu bezahlen.
     
  29. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
     
  30. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Auftragsbestätigung ersichtlichen Frist, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden.
     
  31. Der Tierärzteverlag ist bei Zahlungsverzug jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrags und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
     
  32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % fällig. Alle Mahn- und Inkassospesen und allfällige Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Auftraggebers zu ersetzen.
     
  33. Die Stornierung eines abgeschlossenen Anzeigenauftrages ist nur dann möglich, wenn dies gesondert in der Auftragsbestätigung oder mit einem sonstigen Schriftstück vereinbart wird. Bei Stornierung eines Auftrages bzw. nicht rechtzeitigem Einlangen von Druckunterlagen wird der volle Preis für die vereinbarte(n) Anzeige(n) berechnet. Die Verschiebung vereinbarter Erscheinungstermine ist bis zu einer Woche vor dem geplanten Erscheinungstermin möglich, wobei dies schriftlich per Mail an office@tieraerzteverlag.at zu erfolgen hat. Die Verschiebung von vereinbarten Erscheinungsterminen hat jedoch keinen Einfluss auf das vereinbarte Zahlungsziel und damit die Fälligkeit der Rechnung. Bezahlte und trotzdem vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Leistungen gelten nach 18 Monaten ab Zahlungsdatum als verjährt.
     
  34. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Tierärzteverlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 60 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.
     
  35. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine bestimmte Auflagenhöhe in der Auftragsbestätigung zugesichert ist und diese um mehr als 20 Prozent sinkt.
     
  36. Agenturprovision: Leistungen, z.B. die eine 15%-ige Agentur- (Mittler-)Provision rechtfertigen, müssen schriftlich vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets und die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen.
     
  37. Bei Konkurs- oder Sanierungsverfahren entfällt jeglicher Nachlass.
     
  38. Immaterialgüterrechte: Das Eigentum und Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos, etc. an vom Auftragnehmer gestalteten Sujets verbleiben beim Tierärzteverlag, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wird.
     
  39. Geheimhaltung und Datenschutz: Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen (z.B. Passwörter, Benutzernamen, Mediadaten, u.a.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Falls dies doch notwendig sein sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Tierärzteverlag. Für aus der Verletzung dieser Heimhaltungspflicht resultierende Schäden hält der Auftraggeber den Tierärzteverlag vollkommen schad- und klaglos (inkl. Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten).
     
  40. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
     
  41. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, über alle bestehenden und neuen Produkte, Veranstaltungen und Angebote aus dem Tierärzteverlag und den diesem zugehörigen bzw. verbundenen Gesellschaften regelmäßig, auch auf elektronischem Weg, informiert zu werden. Der Kunde hat die Möglichkeit die Zustimmung jederzeit per E-Mail an office@tieraerzteverlagverlag.at zu widerrufen.
     
  42. Abonnements: Ein Abonnement gilt immer für ein Jahr, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Eine Kündigung ist bis spätestens 30 Tage vor Bezugsjahresende und ausschließlich in schriftlicher Form per Email office@tieraerzteverlag.at oder per Post (Anschrift Tierärzteverlag) möglich. Sollte uns bis zu diesem Termin keine Kündigung erreichen verlängert sich das Abonnement automatisch zum jeweils gültigen Jahresabonnementpreis um ein weiteres Jahr. Mitglieder der ÖTK erhalten das Vetjournal kostenlos.

  

II. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  1. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache abgewickelt.
     
  2. AGB´s der Auftraggeber - soweit sie den eigenen AGB´s widersprechen- werden generell abgelehnt und werden nicht Vertragsgegenstand.
     
  3. Sonstiges und salvatorische Klausel: Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgeben hiervon. Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt. Die unwirksame Klausel wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.
     
  4. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort wird Wien vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Anwendung österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens vereinbart. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz der Österreichischer Tierärzteverlag Ges.m.b.H. sachlich zuständige Gericht zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.


Gültig ab 1. Mai 2022