Fall von Affenpocken bei einem Hund

nach Kontakt mit infizierten Menschen

Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schmoll, ECPHM
​​​​​​​AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Eine Infektion von Tieren mit Affenpocken ist nach dem österreichischen Tierseuchengesetz anzeigepflichtig! In Frankreich wurde im August 2022 erstmals von einer Infektion eines Hundes durch seine infizierten Tierhalter berichtet (siehe Lancet: https://bit.ly/3Ajzlp1).

Im Juni 2022 erkrankte ein Hund in einem französischen Haushalt mit zwei Personen, die mit Affenpocken infiziert waren, an dieser Krankheit. Die Symptome: Pusteln im Abdominal- und Analbereich des Hundes; sie traten zwölf Tage nach Beginn der Symptome bei den Tierhaltern auf. Der Hund schlief mit diesen im selben Bett – mittels PCR wurden beim Hund eindeutig Affenpocken diagnostiziert. Die Affenpockenstämme der infizierten Tierhalter und des Hundes stimmten molekularbiologisch überein. Um eine Verbreitung des Virus auf andere Tiere zu verhindern, wurde der Hund isoliert gehalten.

Affenpocken sind zoonotische Viren, die ihr Reservoir in der Regel in Wildtieren (besonders Nagetieren) in Afrika haben und gelegentlich zu Infektionen bei Menschen führen. Auch die Übertragung des Virus von Prärie­hunden (USA) und in Gefangenschaft gehaltenen Primaten (Europa) zum Menschen wurde bereits beschrieben. Das aktuell hohe Ausbruchsgeschehen ist geprägt durch die Übertragung infolge von engem Kontakt von Mensch zu Mensch; Tiere spielen im derzeitigen Infektions­geschehen in Europa keine Rolle. Ein möglicher Eintrag in regionale Wildtierpopulationen könnte aber zu einem enzootischen Geschehen führen.

Infektionsversuche mit Labortieren zeigten bereits 1980, dass Affenpocken für einige heimische Nagetiere hochgradig pathogen sind. Zu den anfälligen Arten zählen Kaninchen und weiße Mäuse aller Altersgruppen. Klinische Symptome sind Erkrankungen des Verdauungs- und respiratorischen Trakts, Fieber, Rhinitis, Konjunktivitis, pockenartige – über den Körper verteilte – Hautläsionen und Meningoenzephalitis. Nicht selten sterben die Tiere an der Infektion mit Affenpocken. Weiße Ratten, Meerschweinchen und Goldhamster (Mesocricetus auratus) sind weniger anfällig und zeigen kaum Symptome. Das Virus konnte bei allen Labortieren im Blut und in den inneren Organen (Leber, Lunge, Milz, Niere) nachgewiesen werden. Die Blutgefäße der inneren Organe von Leber, Niere und Gehirn zeigten im Zusammenhang mit der Virusinfektion endotheliale Schädigungen.

Das Risiko einer Übertragung von Affenpocken vom Menschen auf die heimische Tierwelt ist gegeben. Modelle über ein mögliches „Spill-over“ in die europäische Tierwelt wurden bereits erstellt. Eines der empfänglichsten Tiere wäre die Ratte (Rattus norvegicus) – über das mit Fäkalien angereicherte Abwasser könnten die Tiere mit dem Affenpockenvirus in Kontakt kommen. Im Abwasser konnte mittels molekularbiologischer Methoden bereits die DNA von Affenpockenviren nachgewiesen werden. Menschliche Abfälle/Fäkalien locken Füchse (Vulpes vulpes) und Waschbären (Procyon lotor) an, welche dadurch infiziert werden könnten.

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

Der Kontakt zwischen infizierten Menschen und Heimtieren sollte unbedingt vermieden werden. Haustiere in betroffenen Haushalten sollten regelmäßig auf Haut­läsionen und klinische Anzeichen einer Infektion (Anstieg der Körpertemperatur, respiratorische Symptome, Bindehautentzündungen, Husten, Niesen, Veränderungen des Appetits) untersucht werden. Der Verdacht von Affen­pockeninfektionen bei Tieren ist in Österreich anzeige­pflichtig. Wenn Tiere im Haushalt infizierter Personen Läsionen aufweisen und mit an Affenpocken erkrankten Patienten nachweislich Kontakt hatten, muss die zuständige Amtstierärztin/der zuständige Amtstierarzt verständigt werden. Diese entnehmen Proben zur Untersuchung und schicken sie an das Nationale Referenzlabor (NRL) der AGES in Mödling (Adresse siehe weiter unten). Als Proben eignen sich native Augen- und Nasentupfer (ohne Transportmedium!), Hautläsionen bzw. deren Abstriche und Blutproben. Die Probennahme muss unter Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (Augenschutz, Maske, Einmalschutzhandschuhe, Einmalschutzkleidung, Desinfektionsmittel) erfolgen. Die Proben müssen im VIS erfasst werden. Beim Proben­versand ins NRL sind die für Affenpocken erlaubten Verpackungsvorschriften (UN-Nr. 3373, multilaterale Vereinbarung M347 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung des Affenpockenvirus) einzuhalten.

Während des Untersuchungszeitraums müssen die Tiere isoliert von anderen menschlichen und tierischen Hausbewohnern gehalten werden. Betroffene Haustiere sollten nur für kurze Zeit und unter Aufsicht in bestimmten Arealen sowie an der Leine ins Freie gelangen. Der Umgang mit erkrankten Haustieren wie auch die Reinigung der Käfige, der Liegeplätze und Tränken sollte – wenn möglich – bis zur Diagnose unter Schutzmaßnahmen (wie z. B. Maske, Einmalschutzhandschuhe, Einmalschutzkleidung, Desinfektionsmittel etc.) erfolgen.

Link: https://bit.ly/3wolr40

Untersuchungsstelle:
NRL Pocken Tiere:
AGES, Institut für veterinärmedizinische
Untersuchungen Mödling
Robert-Koch-Gasse 17
2340 Mödling
Tel.: 05055538112 bzw. 0664/9670940

 

Studienteilnehmer:innen gesucht!

Berufliches Risiko von Tierärzt:innen für Infektionen mit Zoonoseerregern
Eine Studienkooperation von AGES Tiergesundheit & AGES Öffentliche Gesundheit
Betreff: Antikörperstudie Vet

Wir suchen für eine retrospektive Studie praktizierende Tierärzt:innen aus Österreich, die sich bereit erklären, eine Blutentnahme zur Untersuchung auf Antikörper gegen Infektionserreger mit zoonotischem Potenzial sowie einen Nasenabstrich zur Untersuchung auf Kolonisierung mit MRSA durchführen zu lassen. Antikörper durch Impfungen gegen bestimmte Infektionserreger werden ebenfalls bestimmt. Des Weiteren ist ein Fragebogen zur detaillierten Auswertung der Untersuchungsergebnisse auszufüllen.

Folgende Untersuchungen sind geplant:
Antikörper gegen
• West-Nil-Fieber • Usutu-Fieber • FSME • Brucella • Krim-Kongo-Fieber • Echinococcus • Hepatitis E • SARS-CoV 2

Impfantikörper gegen
• FSME • Tollwut • SARS-CoV 2

Kolonisierung mit MRSA/Nasenabstrich

Die Untersuchungsergebnisse können den jeweiligen Proband:innen auf Wunsch übermittelt werden. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert.

Probennahme: Wann, wo, wie …?
Probenentnahmen sind auf der „Vet Austria“-Messe in Salzburg am 24. 9. 2022 (Messestand der AGES – Nummer 512) geplant.

Für Proband:innen, die nicht an der Messe teilnehmen, besteht die Möglichkeit, Proben durch Hausärzt:innen entnehmen zu lassen und an das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen, Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling, einzusenden. Wir senden Ihnen den Fragebogen  und  das  Probenentnah-me-Set auf Anfrage gerne zu:

vetmed.moedling-REMOVE-NOSPAM@ages.at

– Betreff: Antikörperstudie Vet

Teilnahmevoraussetzungen:
• in Österreich praktizierende Tierärzt:innen
• vollständig ausgefüllter Fragebogen (erhältlich entweder bei der „Vet Austria“- Messe oder via Versand von uns)
• Bereitschaft zur Blut- und Nasentupferentnahme

Die maximale Anzahl der Studienteilnehmer:innen beträgt 250. Die Zulassung zur Studienteilnahme erfolgt nach Eingang der vollständigen Studienunterlagen (Blutprobe, Nasenabstrich, ausgefüllter Fragebogen).

Kontakt:
Dr. Friedrich Schmoll
Institut für veterinärmedizinische
Untersuchungen Mödling
Robert-Koch-Gasse 17
2340 Mödling
vetmed.moedling-REMOVE-NOSPAM@ages.at


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