Wie das staatliche Pensionssystem wird auch unser tierärztlicher Versorgungsfonds überwiegend im Umlageverfahren geführt. Dieses baut in erster Linie auf dem Solidaritätsprinzip auf und erfordert Verständnis und Bereitschaft zur Solidarität im Berufsstand. Daher darf die gesetzliche Verankerung der Mitgliedschaft aller TierärztInnen in der Kammer als Bekenntnis zur Solidarität verstanden werden. Das Umlageverfahren ist eine bewährte Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen.
BEWÄHRTE FUNKTIONSWEISE
Die Altersunterstützung, die unseren Pensionisten zusteht, wird durch die Beiträge der Erwerbstätigen, aber auch durch erwirtschaftete Erträge aus Immobilienvermietung und Veranlagung finanziert.
Selbstständige leisten einkommensunabhängige Beiträge, Unselbstständige dagegen einkommensabhängige. Letztere haben die Möglichkeit, Reduktionen zu beantragen. 420 volle Monate beträgt die Zahl der vorgeschriebenen Beitragsmonate, die den Anspruch auf die volle Pension begründen. Wurden weniger Beitragsmonate geleistet, ist die Altersunterstützung aliquot verringert.
Die einbezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen, also an diese wieder ausbezahlt. Dabei können oder sollen auch Rücklagen gebildet werden. Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch auf die entsprechende Leistung, welche wiederum die nachkommende Generation zu finanzieren hat. Vereinfacht gesagt werden im reinen Umlageverfahren nur so viele Beiträge eingehoben, wie zur Auszahlung im gleichen Zeitraum benötigt werden.
Für den Aufbau einer Versorgungseinrichtung erweist sich diese Methode als günstig, weil ja nur wenige Leistungsempfänger vorhanden sind; sie wird aber mit steigender Zahl der Leistungsempfänger deutlich teurer. Konsequenzen von demografischen Entwicklungen – zum Beispiel, dass immer weniger Beitragszahler die Pensionen von immer mehr Pensionisten finanzieren – sind unter Beibehaltung des Umlageverfahrens verhältnismäßig auf Pensionisten und Beitragszahler zu verteilen.
Anders verhielte es sich, wenn die Methodik des Kapitaldeckungsverfahrens zu Anwendung kommen würde. Hier werden im Gegensatz zum Umlageverfahren Beiträge angespart und verzinst oder in andere Anlageformen investiert. Am Ende der Laufzeit, zum Auszahlungszeitpunkt, wird das einbezahlte Kapital zuzüglich des anteiligen Gewinns, der erwirtschaftet wurde, in Form einer Rente ausbezahlt. Gegenüber dem Umlageverfahren sind die Beiträge bereits zu Beginn etwas höher, weil mehr Rücklagen gebildet und diese für einen langfristigen Zuwachs an Leistungsempfängern angespart werden. Die Veranlagungspolitik ist deutlich aufwendiger und teurer und muss professionell gemanagt werden.