Susanne Richter, Zoltán Bago, Andrea Höflechner-Pöltl
Ausgabe 09/2023
Tollwut in Europa – Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine
Seit 2007 wurde kein Tollwutvirus mehr bei Wildtieren in Österreich detektiert – Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Voraussetzungen für den Status der Tollwutfreiheit sind: keine Erkrankung bei Mensch und Tier (ausgenommen Fledermaus) innerhalb der letzten zwei Jahre, ein effektives Überwachungssystem von Haus-, Nutz- und Wildtieren, die Etablierung von regulatorischen Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle bei der Einfuhr von lebenden Tieren sowie kein Fall von importierter Tollwut eines Karnivoren außerhalb einer Quarantänestation innerhalb der letzten sechs Monate.
Tollwut ist unheilbar, aber vermeidbar. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Welttiergesundheitsorganisation (WAOH), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und nicht zuletzt die Global Alliance for Rabies Control (GARC) haben sich gemeinsam ein ambitioniertes Ziel vorgenommen: Bis 2030 sollen keine Menschen mehr an der Hundetollwut sterben. Einige an Österreich angrenzende Länder sowie viele Länder Osteuropas (Slowakei, Ungarn, Polen, Bulgarien, Rumänien, Serbien, Kosovo, Montenegro, Albanien, die baltischen Länder etc.) führen nach wie vor die orale Immunisierung von Wildtieren durch. Seit dem Krieg in der Ukraine hat sich die Situation bezüglich der Tollwut in Europa jedoch nicht verbessert – in der Ukraine tritt die terrestrische Tollwut endemisch auf, Länder wie die Slowakei, Ungarn und Rumänien, die vormals keinen Fall von terrestrischer Tollwut mehr verzeichneten, sind nun in der Grenzregion zur Ukraine mit einem neuerlichen Auftreten dieser tödlichen Seuche bei Heim-, Nutz- und Wildtieren konfrontiert (Abb. 1). Auch in Polen und Moldawien hat sich die Anzahl der Infektionen bei Wild-, Nutz- und Heimtieren vermehrt.
Hunde stellen das größte Risiko für eine Übertragung von terrestrischer Tollwut auf den Menschen dar – der Großteil (ca. 99 %) der humanen Infektionen erfolgt via Hundebiss (Abb. 2). So sterben laut Statistik der GARC in der Türkei jährlich etwa 24 Menschen nach einem Hundebiss an Tollwut. Auch Katzen sind signifikante Überträger von Tollwut. Terrestrische Tollwut wird durch den Speichel von infizierten Tieren, in den meisten Fällen durch einen Biss, übertragen. Allerdings kann das Virus in seltenen Fällen auch unverletzte Schleimhäute und Schürfwunden als Eintrittspforte nutzen, wenn es zu einem direkten Kontakt mit dem infizierten Speichel kommt. Das Tollwutvirus wird schon drei bis fünf Tage vor Auftreten klinischer Symptome sowie während der gesamten Dauer der klinischen Erkrankung ausgeschieden. Nach dem Biss beträgt die Inkubationszeit mehrere Tage bis Wochen (in Ausnahmefällen maximal ein Jahr), abhängig von der Bissstelle. Je weiter die Bissstelle vom zentralen Nervensystem entfernt ist, desto länger dauert es, bis die ersten klinischen Symptome auftreten. Rabies führt bei Menschen und Tieren nach Erscheinen der ersten klinischen Symptome fast immer zum Tod.
Innergemeinschaftliche Verbringung von Welpen nur mehr mit gültiger Tollwutimpfung
2022 wurde mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) eine weitere wichtige Maßnahme zur Erhaltung der Tollwutfreiheit getroffen. Seit 19.10.2022 ist die innergemeinschaftliche Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen nach Österreich nur mehr mit gültiger Tollwutimpfung erlaubt. Ausnahmeregelungen gelten nur noch für Diensthunde im Eigentum des Bundes sowie für einzelne, zu privaten Zwecken verbrachte Heimtiere, wobei in diesem Fall auch eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig ist. Besondere Gründe im Sinne dieser Ausnahmeregelung liegen beispielsweise vor, wenn es sich um Hunde handelt, die für die Jagd ausgebildet sind (Jagdgebrauchshunde) oder als Assistenzhunde Einsatz finden sollen. Da die innergemeinschaftliche Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen nach Österreich nur mehr mit gültiger Tollwutimpfung gestattet ist, ist das Mindestalter von Welpen bei Import nun aufgrund der Impfung mit 16 Wochen angesetzt. Vom Ausland einreisende und ins Ausland reisende in Österreich lebende Tiere müssen nun eine gültige Tollwutimpfung haben. Diese muss vom Tierarzt im Heimtierausweis mit Gültigkeitsdauer korrekt eingetragen und vor allem gültig sein. Als gültig gilt die Impfung erst 21 Tage nach der Impfung; die Gültigkeitsdauer der Impfung endet mit dem lt. Herstellerangabe angegebenen Ende der Schutzwirkung.
Reisen mit Heimtieren – notwendige Maßnahmen vor der Abreise
Vor Reisen mit einem Heimtier bzw. vor dem Import eines Heimtiers ist eine genaue und zeitgerechte Planung notwendig. Dem Tierbesitzer / der Tierbesitzerin, nicht dem Tierarzt / der Tierärztin oder dem diagnostischen Institut obliegt es, sich zeitgerecht über die Reiseformalitäten zu erkundigen. Dies gilt auch für Länder, die man im Zuge der Reisetätigkeit zum Zielort durchquert. Für Reisen innerhalb der EU und in Drittstaaten ist eine gültige Tollwutimpfung nötig. Eine Tollwut-Titeruntersuchung ist für die innergemeinschaftliche Verbringung und für Reisen in gelistete Drittstaaten, die namentlich im Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 genannt sind, gesetzlich nicht notwendig. Gelistete Drittstaaten sind derzeit: Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Bonaire, Sint Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande), Weißrussland, Kanada, Chile, Curaçao, Fidschi, Falklandinseln, Vereinigtes Königreich (ohne Nordirland), Guernsey, Hongkong, Insel Man, Jamaika, Japan, Jersey, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, St. Lucia, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Nordmazedonien, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russland, Singapur, St. Helena, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico und Amerikanische Jungferninseln), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna. Für Reisen in nicht gelistete Drittländer und für die Wiedereinreise in die EU aus einem nicht gelisteten Drittland mit einem in der EU beheimateten Heimtier mit gültigem Heimtierausweis wird neben der gültigen Tollwutimpfung eine serologische Tollwutuntersuchung (Testdauer: drei Arbeitstage) mit einem ausreichenden Tollwuttiter (≥0,5 IU/ml) benötigt. Manche Länder benötigen für die Einreise auch ein vom Amtstierarzt / von der Amtstierärztin ausgestelltes Gesundheitszeugnis des Heimtiers. Für die Wiedereinreise in die EU muss die Tollwut-Titeruntersuchung vor der Ausreise aus der EU durchgeführt werden. Im Fall der Wiedereinreise eines Tiers, aus dessen Heimtierausweis hervorgeht, dass die serologische Tollwutuntersuchung mit einem Ergebnis ≥ 0,5 IU/ml durchgeführt worden ist, bevor dieses Tier das Gebiet der EU verlassen hat, ist die Wartefrist von drei Monaten zwischen Blutabnahme und Verbringung nicht notwendig. Die Wartefrist von drei Monaten im nicht gelisteten Drittstaat gilt für den Import von Heimtieren aus nicht gelisteten Drittstaaten trotz gültigem Gesundheitszeugnis und positiver serologischer Tollwutuntersuchung. Aber Achtung – sie gilt auch, wenn vor der Ausreise aus der EU in ein nicht gelistetes Drittland bei Wiedereinreise in die EU keine serologische Tollwutuntersuchung gemacht wurde!
Bezüglich der Tollwut-Titeruntersuchung gilt: Für die Reise in nicht gelistete Drittländer bzw. für die Wiedereinreise in die EU gilt eine Frist von mindestens 30 Tagen zwischen letztem Impfdatum und Blutabnahme. Die Blutabnahme muss innerhalb der Zeitspanne einer zum Zeitpunkt der Blutabnahme gültigen Tollwutimpfung erfolgen. Das Blut bzw. Serum wird dem Heimtier vom Tierarzt des Vertrauens abgenommen und gekühlt an ein EU-anerkanntes Labor für Tollwut-Titerbestimmung (https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories_en) zur Untersuchung gesandt. In Österreich ist dies das Nationale Referenzlabor (NRL) für die Überwachung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung am AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen in Mödling. Das Labor in Mödling ist für die von der EU vorgeschriebene Untersuchung (FAVNT) nach EN ISO 17025 akkreditiert, nimmt laufend an Ringversuchen des EURL und an Audits teil und ist nicht nur von der Europäischen Kommission, sondern auch von Japan, China, Taiwan und den USA als Labor für Tollwut-Titerbestimmung für den Import von Heimtieren anerkannt. Genaue Informationen bezüglich des Labors, der Einsendung und Verpackung der Proben, der Kosten etc. findet man auf der Homepage des Instituts in deutscher bzw. englischer Sprache. Anfragen bezüglich der Tollwut-Titerbestimmung können grundsätzlich über ein Kontaktformular bzw. über die E-Mail-Adresse rabiestiter.moedling@ages.at gestellt werden.
Anfragen zu Reiseinformationen werden nur bezüglich Reisen in die Mitgliedstaaten der EU beantwortet. Für Reisen in Drittländer sind die ausländischen Vertretungsbehörden (z. B. Botschaften und Konsulate) der jeweiligen Länder zuständig. Mit dem Auto Reisende müssen auch die Regelungen der Durchreiseländer beachten. Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) informiert zur Einreise und Wiedereinreise aus Drittländern und zum Import von Heimtieren aus Drittländern (https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import/lebende-tiere); Informationen zur innergemeinschaftlichen Verbringung (Reise und Handel) finden sich auf der Seite der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at und der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Hier finden sich auch nützliche Informationen bzw. Links zu Reisen mit Heimtieren ins Ausland. Hinsichtlich der serologischen Tollwut-Titeruntersuchung, die ja für die meisten Drittländer unter der Voraussetzung eines andauernden Impfschutzes ein Tierleben lang gültig ist, empfiehlt es sich, den Test zeitgerecht vor der Abreise durchführen zu lassen. Im österreichischen NRL für die Überwachung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung wird der Test zweimal in der Woche angesetzt. Außerhalb der fixen Ansatztage (Montag, Mittwoch) kann auch gegen Mehrkosten eine Expressuntersuchung beantragt werden. Fast alle Proben können so innerhalb von maximal zehn Tagen bearbeitet werden. Der Prüfbericht der serologischen Tollwutuntersuchung ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 ein Tierleben lang gültig, sofern das Heimtier innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhält (Verordnung (EU) Nr. 576/2013 Anhang IV, 2d). Wird der Prüfbericht dem Tierbesitzer übermittelt, so muss die serologische Tollwutuntersuchung im Heimtierausweis im dafür vorgesehenen Feld eingetragen werden. Sofern eine serologische Tollwutuntersuchung im Heimtierausweis nicht eingetragen ist, muss neben dem Heimtierausweis der Laborprüfbericht über die serologische Tollwutuntersuchung vorgelegt werden. Der Laborprüfbericht hat Dokumentenstatus und sollte im Original gut aufbewahrt werden.
Tiere, die von Geburt an bis zum Tod in Österreich verbleiben bzw. innerhalb Österreichs verreisen, müssen nicht gegen Tollwut geimpft werden. Eine regelmäßige Schutzimpfung der in Österreich lebenden Hunde und Katzen ist dennoch zu empfehlen – ein Biss oder eine Verletzung durch ein Heimtier kann auch in Österreich dem Haustierbesitzer / der Haustierbesitzerin Probleme bereiten. Die Tollwutimpfung – auch im Inland – trägt wesentlich zum Tierschutz und auch zum Menschenschutz bei. Bei Biss- und Kratzverletzungen von Personen erleichtert eine zuvor verabreichte Schutzimpfung des „Beißtiers“ den nachfolgenden Behördenweg und trägt wesentlich zur Entspannung der Situation bei. Bezüglich der betroffenen Menschen müssen humanmedizinische Vorkehrungen getroffen werden. Ein Amtsarzt / eine Amtsärztin muss informiert werden. (Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die humanmedizinische Tollwutberatungsstelle der AGES, Telnr. 050555 37111.) Das Beißtier muss im Fall einer Biss- bzw. Kratzverletzung mittels Ablesens des Mikrochips identifiziert und sicher verwahrt werden. Der Impfstatus des Tiers wird anhand der Eintragungen im Heimtierausweis kontrolliert. Während des zehntägigen Verwahrungszeitraums sind Beißtiere jedenfalls zweimal einer tierärztlichen Untersuchung zu unterziehen, und zwar möglichst unmittelbar, nachdem das Tier den Menschen verletzt hat, sowie am zehnten Tag nach der Verletzung (Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. Juli 2012, BMG-74700/0145-II/B/11/2012). Der von der WHO empfohlene Zehn-Tage-Beobachtungszeitraum des Tiers ergibt sich aus dem üblichen Verlauf des Infektionsgeschehens: Drei Tage vor dem Auftreten von klinischen Symptomen der Tollwutinfektion wird bereits das Tollwutvirus über den Speichel ausgeschieden, sieben Tage nach Erstauftreten von Symptomen zeigt das Tier bereits charakteristische Symptome oder stirbt. Treten keine klinischen Symptome einer Tollwuterkrankung beim Beißtier auf, so erfolgt die Zweituntersuchung des Gesundheitszustands des hoffentlich gesunden Tiers am zehnten Tag.
Illegaler Welpenhandel – kein Kavaliersdelikt, sondern aus gesundheitlichen Gründen manchmal auch eine Gefahr für den zukünftigen Heimtierbesitzer!
Der illegale Welpenhandel und grenzüberschreitende illegale Transporte von Heimtieren haben in letzter Zeit leider zugenommen, sodass Krankheiten wie die terrestrische Tollwut in tollwutfreien Gebieten aufgrund von illegal importierten Tieren durchaus wieder auftreten können. Hundewelpen im Internet zu kaufen erscheint vielen Menschen einfach und praktisch. Was sie nicht wissen: Möglicherweise unterstützen sie damit das tierquälerische Geschäft illegaler Welpenhändler. Einen herzigen Welpen aus einem Tollwutgebiet wie z. B. der Ukraine oder der Türkei bei einem unseriösen Züchter ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Atteste zu kaufen oder illegal zu importieren ist strafbar und kann schnell zur Katastrophe führen: Seit 1982 wurden in der EU 45 Todesfälle von terrestrischer Tollwut (= Rabies) bei Hunden und Katzen durch illegal importierte Heimtiere festgestellt (siehe auch Tabelle 1, illegale Importe ab 2001). Die bereits im Drittland erkrankten Tiere waren oft über einen längeren Zeitraum in den Familien, bevor die Krankheit zum Ausbruch kam. Tierärzte sollten daher Hunde und Katzen mit unklarer ausländischer Herkunft und unklarem Impfstatus besonders beachten; zukünftige Haustierbesitzer sollten ihre Tiere nur von seriösen Züchtern bzw. Auffangstationen erwerben. Leider werden Papiere von unseriösen Welpenhändlern immer wieder gefälscht – eingetragene Impfungen wurden nicht verabreicht und die zukünftigen Tierbesitzer von diversen, oft auch zoonotisch relevanten Krankheiten (z. B. Parvovirose, Feline Infektiöse Peritonitis (FIP), Chlamydiose, Leptospirose, Brucellose, Echinokokkose, Dirofilariose, Leishmaniose etc.) ihrer neuen Schützlinge nicht informiert (Abb. 3). Eine Überprüfung des Tollwut-Titers durch eine Tollwut-Antikörperbestimmung (FAVNT) dieser Tiere ist durchaus angebracht. Die Ergebnisse werden in Internationalen Einheiten pro ml (IU/ml) angezeigt. Ein Antikörpertiter von ≥0,5 IU/ml oder höher nach Impfung zeigt gemäß den Richtlinien der WHO/WOAH einen Schutz vor Tollwut an. Der FAVNT kann nicht zwischen Impfantikörpern und Antikörpern bei Infektion unterscheiden, daher ist in den meisten Fällen bei illegaler Verbringung von Heimtieren eine Quarantänezeit bei gleichzeitiger tierärztlicher Beobachtung angebracht. Ist das Ergebnis „Keine Antikörper vorhanden“, so wurde das Tier nicht gegen Tollwut geimpft, maternale Antikörper sind auch nicht vorhanden, es ist aber wahrscheinlich auch nicht mit Tollwut infiziert. Dem meist ungeimpften Tier kann nun eine Schutzimpfung verabreicht werden. Genaue Gewissheit über den Gesundheitszustand bezüglich Tollwut hat man aber erst nach erfolgter Tollwutimpfung, einer Blutabnahme zwecks Titerbestimmung (30 Tage nach Impfung) und weiteren drei Monaten Quarantänezeit. Ist der Wert der Tollwut-Titeruntersuchung ≥0,5 IU/ ml, so wurde das Tier, das keine klinischen Erkrankungssymptome aufweist, wahrscheinlich wahrheitsgemäß geimpft. Auch hier muss das Tier in dreimonatiger Quarantäne beobachtet werden. Ist der Wert <0,5 IU/ml, so empfiehlt sich, das Tier ebenfalls zu beobachten und die Tollwut-Titeruntersuchung nach mindestens 14 Tagen zu wiederholen. Ist der Wert bei der Untersuchung von Welpen annähernd gleich oder sinkt der Wert, so ist das Tier höchstwahrscheinlich nicht mit Tollwut infiziert. Sinkt der Antikörperwert oder sind keine Antikörper mehr vorhanden, so wurden die vormals vorhandenen Antikörper durch den Abbau der maternalen Antikörper reduziert. Eine Boosterimpfung und dreimonatige Quarantäne sind auch in diesem Fall angebracht. Schwieriger ist es, wenn der Titerwert nach dem zweiten Test erheblich erhöht ist. Ursache für den Anstieg des Antikörperspiegels kann eine kurz zuvor verabreichte Impfung sein. Das Tier zeigt im Zeitraum von drei Monaten Quarantäne in diesem Fall keine klinischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung. Im schlimmsten Fall zeigt ein rascher Anstieg des Tollwut-Titers in Kombination mit klinischen Symptomen das Anfangsstadium einer Tollwuterkrankung an. Die zuständigen Behörden müssen im Verdachtsfall sofort informiert werden: der zuständige Amtstierarzt / die Amtstierärztin, das NRL für Tollwut (AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling) – und falls Menschen Kontakt mit dem erkrankten Tier hatten, muss ein Amtsarzt / eine Amtsärztin informiert werden.
Das österreichische risikobasierte Tollwut-Überwachungsprogramm und die Aufmerksamkeit der (Amts-)Tierärzte bezüglich illegal importierter Tiere helfen dabei wesentlich, den Status der Tollwutfreiheit aufrechtzuerhalten. Expert*innen pochen verstärkt darauf, hinsichtlich der Tollwutvorbeugung die Impfmoral zu stärken, damit Infektionen mit dem Rabiesvirus verhindert werden können – denn Tollwut ist für den Menschen und für alle Säugetiere eine lebensgefährliche Erkrankung und endet nach Ausbruch der Infektion fast immer tödlich. Eine kausale Behandlung steht für den Menschen nicht zur Verfügung, einzig eine Impfung rechtzeitig vor oder unmittelbar nach Kontakt oder Biss durch ein tollwutinfiziertes Tier kann die Ansteckung bzw. einen Krankheitsausbruch verhindern.
1 Nationales Referenzlabor für die Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling
2 Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien