Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer
Die Digitalisierung verändert schon seit geraumer Zeit unsere Lebens- und Arbeitswelt. Die Tierärztekammer sieht ihre Aufgabe darin, den Prozess zu unterstützen, Lösungen anzubieten und damit ihre Mitglieder gut gerüstet in die Zukunft zu begleiten.
Neue Technologien ermöglichen deutlich effizientere Verwaltungsabläufe, mehr Service- und Interaktionsangebote für unsere Mitglieder und erhebliche Kosten- und Zeitersparnis für alle Prozessbeteiligten sowie auch bessere Compliance bzw. die Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Entwicklung der digitalen Welt ist heute schon in vielen Bereichen besonders greifbar, der damit verbundene Fortschritt macht auch vor unserer Kammer nicht halt. Die Auswirkungen auf unseren Beruf und seine Vertretung sind unvermeidbar und unverzichtbar. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit gesetzlicher Mitgliedschaft müssen die Kammern ihre Berechtigung als Selbstverwaltungseinrichtungen nachweisen und ihren Willen zur ständigen Modernisierung unter Beweis stellen – seien dies steigende Transparenz, verbesserte Kommunikation, smartere Verwaltung oder auch als Dienstleister bei der Umsetzung von Veränderungsprozessen.
Unsere Kammer sieht ihre Aufgabe darin, sich als Multiplikator und frühzeitig in der Rolle des Impulsgebers und Vorreiters zu positionieren – denn genau dies erwarten die Mitglieder von ihrer Kammer. Eine „Verwaltung 4.0“ birgt aus Sicht vieler Beobachter die einmalige Chance, die Aufgaben der Kammer konsequent auf das Wohl aller Akteure auszurichten, Transparenz im Sinne ihrer Leistungen zu üben und die Mitgliedsbeiträge optimal zu nutzen.
Die besondere Herausforderung: Während privatwirtschaftliche Unternehmen schnell und flexibel auf neue Herausforderungen reagieren können, müssen Behörden gesetzliche Rahmenbedingungen, sensible Datenschutzregularien und jede Menge bürokratische Hürden berücksichtigen. Die klar definierten Ziele der digitalen Transformation müssen der kontinuierlichen strategischen Weiterentwicklung der Organisation dienlich sein, von der Geschäftsleitungsebene kompromisslos getragen und mit angemessenen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden. Die Ausarbeitung einer digitalen Infrastruktur und die Investition in neue Technologien ermöglichen die (Teil-)Automatisierung interner Prozesse und die Gestaltung digitaler Kundenservices. In der Österreichischen Tierärztekammer wurden in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um am Puls der Zeit zu bleiben.
Hier ein Überblick über das derzeit abrufbare digitale Leistungsspektrum der ÖTK, das auch stetig weiterentwickelt wird:
Ein moderne und zentrale Verwaltung aller relevanter Mitgliederstammdaten, welche auch transparent eingesehen werden können.
• Meine Stammdaten
• Meine öffentlichen Stammdaten
Mit der Tierärztekammermeldestelle können Sie kostenfrei Ihre AB-Mengenerfassung vornehmen und nach Freigabe Ihre jährliche Sammelmeldung fristgerecht an die AGES weiterleiten lassen.
Über die ÖTK-Homepage haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten aus dem Stammdatenverwaltungsprogramm VET-S sowie Ihre ÖTK-Konten jederzeit und überall online abzurufen.
Damit haben Sie erstmalig auch die Möglichkeit, Ihre persönlichen von Ihnen gemeldeten Daten einzusehen und zu kontrollieren. Nutzen Sie die Gelegenheit der Kontrolle und melden Sie gegebenenfalls Ihre Änderungen!
Die angeführten persönlichen Konten nach gesichertem Einstieg elektronisch jederzeit und überall online abrufbar.
• Meine Daten
• Meine öffentlichen Daten
• Fortbildungskonto
• Pensionskonto
• Vorschreibungskonto
• Heimtierausweiskonto
Nutzen Sie dieses erstmalige Serviceangebot!
Wichtig:
Bitte sorgen Sie aus Sicherheitsgründen dafür, dass Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten schützen. Bitte ändern Sie das Passwort regelmäßig – es geht um Ihre persönlichen Daten!
Über die ÖTK-Homepage ist das persönliche ÖTK-Pensionskonto jederzeit und überall online abrufbar. Ihr Pensionskonto ist damit erstmalig transparent, verständlich und nachvollziehbar einsehbar. Diese Pensionsauskunft gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Pensionsleistungen aus dem Versorgungsfonds.
• Wann Sie Ihren errechneten Unterstützungsbeginn erreichen werden
• Wie viele Versicherungsmonate Sie bisher erworben haben
• Wie viele Mindestversicherungsmonate Sie benötigen
• Wie viele Mindestversicherungsmonate Sie noch bis zur vollen Anwartschaft benötigen
Die elektronische Auskunft ist unverbindlich und dient einem ersten Überblick.
Damit ist für alle Kammermitglieder ein Vorschreibungskonto über die Kammer- und Wohlfahrtsfondsbeiträge eingerichtet und jederzeit und überall online abrufbar. Genehmigte Reduktionen werden berücksichtigt. Anträge in der Bearbeitungsphase werden nicht berücksichtigt. Sie können anhand der Aufstellung Ihre persönlichen Vorschreibungsbeträge entnehmen und haben so einen Überblick über Ihre Zahlungsverpflichtungen. Es werden die Daten ab dem letzten Jahr angezeigt.
Hinweis:
Die Daten sind derzeit noch nicht mit der Buchhaltung abgeglichen und stellen somit nicht Ihren aktuellen Zahlungsstand dar. Für die Zukunft ist vorgesehen, dass Ihre buchhalterisch abgeglichenen Vorschreibungszahlen angezeigt werden.
Mit diesem Service können Sie einfach und bequem Ihre Zahlungen auf SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) umstellen. Klicken Sie einfach auf den bereitgestellten Link und wählen Sie die Einrichtungen (Notstandsfonds, Sterbekasse, Versorgungsfonds, Kammerumlage) aus, für welche Sie die Einzugsermächtigung erteilen wollen. Geben Sie Ihre Bankverbindung ein, klicken Sie auf „Absenden“ – fertig.
Gemäß § 20 TÄG Abs. 3 ist der Tierarzt verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich mit dem letzten Stand der Veterinärmedizin vertraut zu machen. Gemäß § 2 der Bildungsordnung erfolgt der Nachweis durch den Erwerb von Bildungsstunden. Diese werden in der Bildungsdatei (= Fortbildungskonto) der ÖTK dokumentiert. Bei Erreichen der vorgeschriebenen jährlichen allgemeinen Bildungsstunden wird das Fortbildungsdiplom der ÖTK ausgestellt. Fachtierärzte sind dazu verpflichtet, ihre Fortbildung zu dokumentieren!
• Ihre besuchten und vom Veranstalter (nur in Österreich) an die ÖTK gemeldeten Veranstaltungen;
ausländische Veranstaltungen werden nicht gemeldet, dazu ist ein Eigenantrag notwendig
• Ihre erworbenen Bildungsstunden je Durch-rechnungszeitraum (= 100 BS innerhalb von 5 Jahren lt. BO). Beginn des Durchrechnungszeitraums für allgemeine BS und für FTA ist der 1.1.2014. Der Durchrechnungszeitraum für die allgemeinen Bildungsstunden beginnt mit dem auf die Aufnahme der Tätigkeit folgenden Jahr zu laufen, bei FTA oder ÖTK-Diplom Führenden mit dem auf den Erwerb des FTA-Titels oder des Diploms folgenden Jahr
• Ihre erworbenen Fachtierarztbildungsstunden
• Lt. TGD-VO ist ein Durchrechnungszeitraum für TGD-Fortbildungsstunden von 4 Jahren vorgegeben, beginnend mit dem auf den Beitritt folgenden Jahr (= 30 TGD-Stunden innerhalb von 4 Jahren)
Hinweis:
Es werden alle Ihre besuchten und gemeldeten Veranstaltungen angezeigt, auch wenn Sie nicht TGD-Mitglied oder FTA sind.
Sollten Veranstaltungen, die Sie in Österreich besucht haben, nicht angezeigt werden, so liegt das daran, dass vom Veranstalter die Teilnahme nicht an uns weitergemeldet wurde.
Sollten Ihnen deshalb zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung derartige Veranstaltungen trotz Teilnahme in Ihrem FB-Konto fehlen, so können Sie dies bei Frau Gabriele Phillip unter weiterbildung@tieraerztekammer.at mittels Antragsformular und Teilnahmebestätigung melden. Veranstaltungen bis zum 1.1.2014 können berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen müssen Sie Veranstaltungen im Ausland, wie auch bisher schon, immer persönlich an die ÖTK melden bzw. beantragen.
Mit dem Heimtierausweiskonto ist ein Konto über die bezogenen EU-Heimtierausweise eingerichtet und jederzeit und überall online abrufbar.
Bei Auslieferung Ihrer Bestellung werden die EU-Heimtierausweise mit den Ihnen zugeordneten Nummern erfasst. Damit ist wie vom Gesetz vorgeschrieben die Rückverfolgbarkeit der von Ihnen ausgestellten Ausweise gegeben. Sie können bei einer entsprechenden Kontrolle auf diese Liste zurückgreifen und Ihren Ausweisbezug dokumentieren und mit Ihrer Ausgabeliste abstimmen.
Hier können Sie als registrierter Veranstalter Ihre Veranstaltungen kostenfrei verwalten und die Bildungsstunden automatisch in die FB-Datenbank einpflegen:
Vor der Veranstaltung:
• Veranstaltungen anlegen (Programm etc. hochladen usw.)
• Antrag auf Anerkennung um BS im gleichen Schritt erledigen
• Anmelde- und Teilnehmerverwaltung über Website nutzen
• Veranstaltung im Vetjournal anzeigen
• Nach Freigabe durch die ÖTK scheint die Veranstaltung im Veranstaltungskalender auf
• Bis zur Anerkennung der BS durch die ÖTK erscheint „ÖTK-Bildungsstunden beantragt“ auf der Homepage
Bei der Veranstaltung:
• Erfassung/Registrierung der TeilnehmerInnen mit TA-Nummer und Name
• Erfassung der TeilnehmerInnen mittels QR-Code
Nach der Veranstaltung:
• Einfache Übermittlung der TeilnehmerInnenliste an die ÖTK
• Automatische Übernahme der Bildungsstunden in der Fortbildungsdatenbank der ÖTK
• Ihre Veranstaltung bleibt unter „Veranstaltungen administrieren“ archiviert
• TeilnehmerInnenliste jederzeit abrufbar