Mag. Susanne Fromwald:

„Einige Punkte im neuen Tierschutzgesetz beruhen auf Empfehlungen des Tierschutzrates.“

Christian Horvath

Können Sie uns bitte kurz die Tätigkeiten des Tierschutzrates beschreiben?
Der Tierschutzrat ist ein nach § 42 des Tierschutzgesetzes eingerichtetes Gremium, das in erster Linie dazu dient, die für den Tierschutz zuständige Ministerin für Gesundheit sowie die Tierschutzkommission im österreichischen Parlament in Fragen des Tierschutzes zu beraten. Die Arbeit des Tierschutzrates wird in Form von jährlichen Tätigkeitsberichten veröffentlicht.

Welche konkreten Ziele werden vom Tierschutzrat verfolgt?
Die Beratung der zuständigen Gesundheitsministerin in Fragen des Tierschutzes und die Zurverfügungstellung des jeweiligen Fachwissens, wobei zu berücksichtigen ist, dass es bei der Umsetzung der Vorschläge oft Einvernehmenskompetenzen gibt, zum Beispiel mit dem Landwirtschaftsminister, wenn es um sogenannte Nutztiere geht.

Sie sind seit 2012 Vorsitzende – haben sich die Aufgabenstellung bzw. die Schwerpunkte des Tierschutzrates in diesen Jahren verändert?
Es gibt immer wieder verschiedene thematische Schwerpunkte. Manchmal geht es mehr um Wildtiere oder Heimtiere, dann wieder mehr um Nutztiere, wie zuletzt im groß angelegten Diskussionsprozess über Eingriffe bei Nutztieren. Aktuell wurden gerade einige Punkte aus der gewerblichen Tierhalteverordnung diskutiert.

Ein konkreter Anlass: Welche Rolle nahm der Tierschutzrat im Zuge der jüngst beschlossenen Novelle zum Tierschutzgesetz 2017 ein?
Im Wesentlichen gibt der Tierschutzrat Expertenmeinungen ab und spricht Empfehlungen aus. Einige Punkte, die im neuen Tierschutzgesetz umgesetzt wurden, beruhen auf Empfehlungen des Tierschutzrates, etwa die genauere Definition und Unterscheidung von Tierheim, Tierasyl und Gnadenhof – ein Thema, das in der Praxis immer wieder viele Fragen aufgeworfen hat. In anderen Punkten ist der Gesetzgeber nicht den Empfehlungen des Tierschutzrates gefolgt, wie zum Beispiel beim Thema der Anbindehaltung von Rindern.

Wie oft tagt der Tierschutzrat? 
Üblicherweise tagt der Tierschutzrat einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Dazwischen finden die Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen statt, um unter Zuziehung weiterer externer Experten die verschiedenen Arbeitsaufträge abzuarbeiten. Die Ergebnisse werden dann wiederum dem gesamten Tierschutzrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Arbeitsgruppen gibt es z. B. zu den Themen Schutz von Heim-, Hobby- und Sporttieren, Schutz von Tieren im Zoofachhandel, in gewerblichen Tierhaltungen und bewilligungspflichtigen Verkaufsveranstaltungen oder zum Schutz von Wildtieren und Tieren in Zoos.

Tritt der Tierschutzrat aus aktuellen Anlässen oder auf Bitte des Ministeriums zusammen?
Die Sitzungen des Tierschutzrates finden laut Geschäftsordnung mindestens zweimal jährlich statt. Bei Bedarf können sowohl zwei Drittel der Mitglieder sowie die zuständige Gesundheitsministerin die Einberufung einer Sitzung verlangen. 

Welche Handhabe hat der Tierschutzrat, dass seine Vorschläge auch umgesetzt werden?
Der Tierschutzrat spricht Empfehlungen aus, die naturgemäß nicht immer leicht umzusetzen sind, weil häufig Interessen der einen oder anderen gesellschaftlichen Gruppierung dagegen stehen. In der Umsetzung geht es daher zumeist um eine Interessenabwägung, die nicht immer einfach ist und manchmal auch sehr emotional ausgetragen wird. Andererseits erarbeitet der Tierschutzrat Leitfäden im Sinne von Fachmeinungen, die z. B. bei der konkreten Umsetzung des Tierschutzgesetzes und seiner Verordnungen im Vollzug auf Länderebene hilfreich sind oder bei allfälligen Verfahren ähnlich wie Gutachtermeinungen zu sehen sind.

Wie viele Vorschläge des Rates wurden in den letzten Jahren auch tatsächlich in Gesetze gegossen?
Einige Empfehlungen, z. B. zum Thema der Haltung von Schlittenhunden oder Tauben wurden in der 2. Tierhaltungsverordnung bzw. in der Tierschutzveranstaltungsverordnung umgesetzt, ebenso das lange und vehement geforderte Verbot von Verkaufsbörsen für Reptilien und Amphibien. Die Umsetzung von Empfehlungen im Nutztierbereich wird mit Spannung erwartet. Eine entsprechende Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung ist gerade in Vorbereitung.

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