Der Heimtierausweis (Teil 2): Jeder Buchstabe und jede Ziffer zählt

„Klartext - Rechtliches verständlich erklärt“

Amtstierärztin Dr. Elke Narath

Viele Dinge im Zusammenhang mit dem richtigen Ausfüllen des Heimtierausweises sind hinlänglich bekannt.

Dazu zählt z. B. das verpflichtende Folieren des Abschnitts III – „Kennzeichnung des Tieres“ (Transpondercode). Dass auf dieser Seite im Zuge der Datumsangabe anzugeben ist, ob es sich beim Datum um jenes der Implantierung oder der Ablesung handelt, ist wiederum nicht so geläufig. Das nicht Zutreffende durchzustreichen und damit eine korrekte Angabe zu machen ist jedoch wichtig: Wurde ein bereits gechipptes Tier in der Praxis vorgestellt und der Chip nur abgelesen, dabei aber „Implantierung“ nicht durchgestrichen (oder schlimmer noch: versehentlich „Ablesung“ durchgestrichen!), lautet die Angabe ja eigentlich, dass der betreffende, bereits vorhandene Chip von Ihnen gesetzt wurde – eine Ungenauigkeit, die insbesondere bei Hunden aus dubiosen Quellen mit Chips aus der 900er-Reihe zumindest Unannehmlichkeiten nach sich ziehen kann.

Achtung: Auch im Zusammenhang mit der ersten Tollwutimpfung spielt die Datumsangabe eine Rolle. Das Datum der Tollwutimpfung darf nicht vor jenem der Chipsetzung liegen. Zuerst der Chip, dann die Impfung! Immer wieder wird gefragt, wie das mit dem Nachtragen bzw. Übertrag von Impfungen, insbesondere Tollwutimpfungen, ist; wenn z. B. Besitzer mit einem Welpen in der Praxis vorstellig werden, welcher gechippt ist, bereits eine Tollwutimpfung hat, aber nur ein einfaches Impfheft vorhanden ist. Die Besitzer möchten nun einen Heimtierausweis. Darf die Tollwutimpfung in den Heimtierausweis umgeschrieben werden?

Das „Nachtragen“ oder „Umschreiben“ von Tollwutimpfungen aus Impfheften in den Heimtierausweis (HTA) ist umstritten. Die Legalität solcher Nachträge wird unterschiedlich beurteilt. Eine Auslegung ist, dass das Umschreiben in den HTA legal ist, wenn die Impfung vom selben Tierarzt vorgenommen wurde wie die spätere Ausstellung des Heimtierausweises (z. B., weil die Besitzer es sich überlegt haben und nun doch einen HTA möchten). Es gibt jedoch eine strengere Auslegung, der zufolge auch in einem solchen Fall ein Übertrag nicht legal ist. Eine Möglichkeit, zumindest eine Verbindung zwischen Impfheft und Heimtierausweis zu schaffen, ohne einen Nachtrag der Impfung selbst im Heimtierausweis vorzunehmen, ist, im Abschnitt XII („Verschiedenes“) des Heimtierausweises einen Vermerk zur Existenz des Impfhefts zu machen. In diesem Fall ist das Impfheft gemeinsam mit dem Heimtierausweis zu führen. Die rechtliche Anerkennung der Tollwut-impfung, z. B. für Reisen, ist jedoch damit nicht unbedingt gesichert. In solchen Fällen wäre eine Nachfrage bezüglich eventuell weiterer erforderlicher Schritte bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuraten.

Die letzten Seiten (Abschnitt XII, „Verschiedenes“) können dazu genutzt werden, alle Besonderheiten des Heimtierausweises zu vermerken. Muss beispielsweise ein neuer Heimtierausweis ausgestellt werden, weil keine freien Felder für die Eintragung von Impfungen zur Verfügung stehen, so ist hier der Verweis auf den alten Heimtierausweis einzutragen, mit der Nummer des alten Ausweises. Hier kann z. B. auch der oben erwähnte Verweis auf ein vorbestehendes Impfheft eingetragen werden.

Zusammenfassung:

Die Erstellung, aber auch alle weiteren Einträge in den Heimtierausweis erfordern Sorgfalt und Wissen. Das ist die beste Absicherung gegen Unannehmlichkeiten und rechtliche Probleme – und der beste Weg, den Kunden einen guten Service zu bieten!