Ergebnisse der Online-Umfrage zur tierärztlichen Honorargestaltung

Mag. Silvia Stefan-Gromen, Mag. Fiona Slapota

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit Freude präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse unserer kürzlich durchgeführten Online-Umfrage zum Thema „Tierärztliche Honorargestaltung“. Ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, die sich die Zeit genommen haben, an dieser Umfrage teilzunehmen! Die vorliegende Zusammenfassung soll nicht nur informieren, sondern auch als Anstoß für reflektierte Diskussionen über das Thema Honorare und Einkommen dienen.

Besonders erfreulich war die Tatsache, dass neben den Umfrageantworten auch zahlreiche konstruktive Anregungen und Vorschläge bei uns eingegangen sind. Wir möchten betonen, dass wir bestrebt sind, diese Ideen nicht nur zu 
berücksichtigen, sondern auch in unsere zukünftige Arbeit einzubeziehen und umzusetzen.

Ihre Teilnahme und Ihr Engagement sind für uns von unschätzbarem Wert. Gemeinsam können wir dazu beitragen, Verbesserungen in der tierärztlichen Honorargestaltung zu erzielen.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! 
Kurt Frühwirth

Allgemeine Informationen

Umfragedauer: 19.9.2023 bis 17.10.2023
Anzahl der potenziellen Teilnehmer*innen: 4.699 Tierärztinnen und Tierärzte
Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer*innen: 1.199 Tierärztinnen und Tierärzte
Rücklaufquote: 25,52 %

Von den insgesamt 1.199 Tierärzt*innen, die an der Online-Umfrage teilgenommen haben, sind 819 Personen (68,31  %) selbstständig tätig, 285 Personen (23,77  %) angestellt und 85 Personen (7,09  %) arbeiten sowohl angestellt als auch selbstständig. Zehn Personen (0,83  %) gaben an, einer „sonstigen Tätigkeit“ (Universität, Pensionisten, Karenz etc.) nachzugehen.

Demografie

Die Teilnehmer*innen setzten sich wie folgt zusammen: 64,72  % waren weiblich, 34,45  % männlich, 0,25  % divers und 0,58  % machten zu diesem Punkt keine Angabe.
Ein großer Teil der Teilnehmer*innen (rund 31  %) war zwischen 50 und 59 Jahre alt, gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen mit 26  % und den 30- bis 39-Jährigen mit 22  %. Die restlichen 21% verteilten sich auf andere Jahrgänge.

Rund 63  % gaben an, in einem Haus im Eigentum zu leben. Im Vergleich mit dem österreichischen Durchschnitt (dieser liegt bei 47,9  %1) ist damit die Eigentumsquote bei Tierärzt*innen recht hoch. 

Selbstständige Tierärzt*innen, die an der Umfrage teilnahmen, waren zu 59  % weiblich und zu 39  % männlich (Rest divers oder keine Angabe). Der Großteil der Antworten stammte mit rund 59  % von Kleintierpraktiker*innen, gefolgt von 15  % Nutztierpraktiker*innen und 15  % Gemischtpraktiker*innen.

Ein bemerkenswertes Ergebnis war, dass all jenen selbstständig Tätigen, die diese Frage beantwortet haben (828 Personen), 739 (89%) angaben, die tierärztliche Honorarinformation zu kennen. Allerdings dürften davon nur 432 Personen bzw. 52  % den kalkulatorischen Stundensatz ihrer eigenen Praxis kennen. Der kalkulatorische Stundensatz ist für Unternehmer*innen ein entscheidender Richtwert, um festzustellen, welche Kosten gedeckt werden müssen und um einen angemessenen Gewinn zu erzielen.

Bei der Frage nach der Anpassung der Honorare und Preise gaben 91  % der Selbstständigen an, diese regelmäßig anzupassen, wobei 66  % dies jährlich und 62  % im Falle von marktbedingten Preiserhöhungen tun. Die durchschnittlichen Preissteigerungen fallen dabei mit bis zu 10  % moderat aus (47  % der Befragten), während lediglich 35  % angaben, bis zu 20  %-ige Preiserhöhungen vorzunehmen.

Obwohl 396 Personen den kalkulatorischen Stundensatz ihrer eigenen Praxis nicht kennen, gaben 241 Personen (62  %) an, grundsätzlich mit ihren Honoraren zufrieden zu sein. Dies deutet darauf hin, dass trotz fehlender Kenntnis des Stundensatzes die Mehrheit der Befragten mit ihren aktuellen Honoraren zufrieden ist.

Honorarzufriedenheit nach Bundesland, Geschlecht und Alter

Die Honorarzufriedenheit der Selbstständigen, die an der Umfrage teilgenommen haben, variierte nach Bundesland, Geschlecht und Alter. Insgesamt waren 552 der Befragten mit ihrer eigenen Honorarhöhe zufrieden, während 268 Personen angaben, nicht zufrieden zu sein. Die Ursache für die Unzufriedenheit lag oft darin, dass höhere Honorare aufgrund der Annahme, dass Tierbesitzer*innen diese nicht bezahlen könnten, nicht durchsetzbar seien. Unter den Unzufriedenen gaben 126 von 268 Personen an, Schwierigkeiten bei der angemessenen Festsetzung der Verrechnung zu haben.

Eine detaillierte Analyse der Honorarzufriedenheit nach Bundesland, Geschlecht und Alter ergab folgende Ergebnisse: Im Bundesländervergleich waren die Burgenländer*innen am zufriedensten mit ihren Honoraren (36 von 47 Personen), gefolgt von den Niederösterreicher*innen (180 von 250 Personen) und den Salzburger*innen (43 von 60 Personen). In Tirol waren es nur 38 von 67 Personen, die zufrieden waren. 

Auch zwischen den Geschlechtern gab es Unterschiede: Tierärztinnen waren unzufriedener (171 von 489 Personen) als ihre männlichen Kollegen (95 von 324 Personen).
Das Alter dürfte im Zusammenhang mit der Zufriedenheit ebenso eine Rolle spielen: Ältere waren mit ihren Honoraren zufriedener als die Jüngeren. So waren die Baby­boomer (über 60-Jährige) mit 107 von 143 Personen (74,82  %) an der Spitze des Rankings; bei den unter 40-Jährigen hingegen waren nur 84 Personen von 137 zufrieden (61,31  %).
Zudem dürfte auch die Berufserfahrung einen Effekt haben: Jene, die weniger als zehn Jahre tätig waren, bezeichneten ihre Honorare zu 41,8  % (das waren 51 von 122 Personen) als nicht ausreichend; jene, die bereits länger als 30 Jahre arbeiteten (42 von 154 Personen), waren zu 27,2  % unzufrieden.

Faktoren, die die Honorargestaltung beeinflussen, waren laut den Befragten die Tierärztliche Honorarempfehlung (THI), das persönliche Ermessen, die GOT in Deutschland und die Orientierung an Kolleg*innen oder Nachbar*innen.
Auffallend war auch, dass sich 376 von 828 Befragten (45  %) ein Äquivalent zur GOT in Deutschland wünschen würden – vor allem, um Dumpingpreise zu verhindern, lautete hier das Hauptargument.

Angaben der angestellten Tierärzt*innen

Von den 285 angestellten Tierärzt*innen, die an der Umfrage teilgenommen haben, arbeiteten 158 in der Kleintier-, 34 in der Nutztier-, 25 in der Gemischt-, neun in der Pferde­praxis und vier Personen gaben an, sonstigen Tätigkeiten nachzugehen. Die Befragten waren zu 81  % weiblich und zu 19  % männlich, und im Vergleich zu den Selbstständigen auch tendenziell jünger: Es antworteten zu 26  % unter 30-Jährige, 44  %, die zwischen 30 und 39, und 20  %, die zwischen 40 und 49 Jahre alt waren. Von den Befragten lebten 48  % in einer Mietwohnung und 35  % in einem Haus im Eigentum. 43  % der befragten Angestellten übten ihren Beruf erst seit weniger als fünf Jahren aus.

Unter den Angestellten kannten 135 (rund 59  %) die tierärztliche Honorarinformation der ÖTK; 95 Personen (ca. 41  %) war diese nicht bekannt. Gleich verhielt es sich auch bei der Frage nach dem kalkulatorischen Stundensatz (Stufe 1): Rund 58  % der Angestellten kannten den aktuellen Betrag von 152,– Euro und wussten, dass dieser als Netto-Stundensatz zu betrachten sei.

Beratungs- und Dokumentationsleistungen werden kaum berechnet

Es zeigt sich, dass sowohl unter den selbstständigen (89  %) als auch den angestellten (90  %) Tierärzt*innen eine Mehrheit angibt, Beratungsleistungen (per Telefon, Whatsapp, E-Mail) in ihrer Tierarztpraxis bzw. bei ihrem Arbeitgeber nicht zu verrechnen. Ebenso stellen 68  % der Selbstständigen und 83  % der Angestellten keine Dokumentationsleistungen in Rechnung.
Die Hauptgründe dafür liegen darin, dass Beratungs-leistungen oft als Service- und Betreuungsangebot betrachtet werden (67  % der Selbstständigen) und einige der Ansicht sind, dass dieser Aufwand bereits in ihrem Honorar enthalten ist (rund 22  % bzw. 159 Personen). Zusätzlich betrachten etwa gleich viele selbstständige Tierärzt*innen (22  %, 157 Personen) nicht verrechnete Beratungs­leistungen als eine Chance, neue Kund*innen und Patient*innen zu gewinnen.

Fazit

Die Umfrage zeigt, dass insgesamt 68  % der befragten selbstständigen Tierärzt*innen mit ihrer eigenen Honorar­höhe zufrieden sind. Der Großteil dieser Gruppe (81  %) gibt an, mit seinem Grundeinkommen auszukommen und nebenbei keiner anderen Tätigkeit nachzugehen (56  %). Dies legt nahe, dass die Mehrheit der Selbstständigen insgesamt mit ihrem Einkommen zufrieden ist.

Allerdings lässt sich ableiten, dass ­weibliche Tier­ärzt*innen tendenziell weniger zufrieden mit ihrem Ein­kommen sind. Mögliche Gründe könnten familiäre Ver­pflichtungen, Doppelbelastung oder Care-Arbeit sein, die dazu führen, dass sie eher in Teilzeit arbeiten und entsprechend weniger verdienen.

Trotz der allgemeinen Zufriedenheit gibt die Umfrage auch Aufschluss darüber, dass 33  % von 820 selbstständigen Personen mit ihren Honoraren nicht zufrieden sind. Viele von ihnen gaben an, Schwierigkeiten bei der angemessenen Preisgestaltung zu haben. An dieser Stelle wird dringend empfohlen, die eigene Preisgestaltung zu überprüfen und den kalkulatorischen Stundensatz als Grundlage für die Leistungen heranzuziehen. 
Besonders jungen Praxisgründer*innen wird geraten, selbstbewusst zu verrechnen und den individuellen kalkulatorischen Stundensatz zu berechnen, insbesondere aufgrund der anfänglichen hohen Investitionskosten. Eine klare Kommunikation mit Angestellten über die Verrechnung ist ebenfalls wichtig.

Der kalkulatorische Stundensatz wurde aktuell nach Beschluss der Delegiertenversammlung am 1. Dezember 2023 auf 162,– Euro für Stufe 1 festgesetzt und ist auf der ÖTK-Homepage jederzeit abrufbar. Er dient als Orientierung und Richtwert für die Honorargestaltung in der Tierarztpraxis.