Mag. Silvia Stefan-Gromen
Ausgabe 05/2023
Die Spitzenbeamtin Dr. Elfriede Österreicher ist seit 1. Mai 2023 in ihrem wohlverdienten Ruhestand – im Gesundheitsministerium geht damit eine Ära zu Ende.
Was hat Sie in Ihrem Leben geprägt und beeindruckt?
Das Glück, in einen weltoffenen, sportlichen Lehrerhaushalt hineingeboren zu sein, in der sozialen Sicherheit Österreichs; und schon immer die Faszination an der Landwirtschaft, besonders an Tieren. Entscheidend war für mich, in Wien Veterinärmedizin zu studieren und so einen Blick für das große Ganze zu bekommen. Dass ich damit von zu Hause weg war, war damals durchaus vorteilhaft.
Wie kam es dazu, dass Sie den Weg in die Veterinärmedizin eingeschlagen haben?
Schon als kleines Kind war ich mit Leidenschaft am Bauernhof, im Stall, und habe geglaubt, dem Bauern eine große Hilfe zu sein, wenn ich den Rindern oder Schweinen ein paar Büschel Gras oder Heu vor die Füße warf oder in der Früh die Hühner aus dem Stall ließ, damit ich danach die Eier einsammeln konnte. Wirklich sicher war ich mir erst kurz nach der Matura, nachdem ich in einem Gestüt in der Fränkischen Schweiz im Stall mitgearbeitet habe, dabei den Tierarzt nach seiner Berufswahl fragte und er mir in herrlichem bayrischem Dialekt antwortete, dass er sein Hobby zum Beruf machte. Da hat es bei mir „klick“ gemacht; ich dachte: Das will ich auch!
Sie sind in der Verwaltung gelandet – war das Zufall?
Ja und nein! Ursprünglich wollte ich eine „echte“ Tierärztin werden, aber vor mehr als 40 Jahren war es für Frauen doch noch ungewöhnlich, in der männerdominierten Großtierpraxis Fuß fassen zu wollen (Anm. d. Red.: Von 539 Tierärzt*innen waren im Jahr 1983 insgesamt 87 weiblich; der Frauenanteil betrug somit rund 16 %). Einschneidend und auch entscheidend war mein allerletzter Versuch, als Assistentin in einer Landpraxis zu arbeiten, wo ich folgendermaßen empfangen wurde: ‚Jetz’ hob i scho jeds Joar an neichen Assistenten, die Bauern wern ma eh scho roglat, und woun do a Fraou a no daherkummt – na, des kon i ma beim bestn Wülln net vurstölln!‘
Ich habe mich daraufhin für die Arbeit als Labortierärztin in der Bundesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen in Graz – die heutige AGES – entschieden, und gut war’s. Dort bin ich gern geblieben, weil ich Epidemiologie und die Bekämpfung beziehungsweise Überwachung von Tierseuchen und Zoonosen unter Berücksichtigung und Einbeziehung von Laborergebnissen spannend fand und als zielführend erkannte. Der nächste Schritt ergab sich wie von selbst; ich wurde 1990 von der Bundesanstalt in die zentrale Veterinärverwaltung, in das Gesundheitsministerium nach Wien, versetzt.
Auf welche beruflichen Erfolge blicken Sie zurück?
Im Ministerium in Wien habe ich mich mit der Fachaufsicht des Betriebs der veterinärmedizinischen Bundesanstalten Wien, Mödling, Linz und Innsbruck (Anm. d. Red.: Seit 2002 in die AGES eingegliedert) befasst und war maßgeblich an der Einführung eines Qualitätssicherungssystems mit dem Ziel der Akkreditierung beteiligt. Als österreichische Delegierte im Verbindungsdienst zur EU, Kommission und Rat, habe ich lange Zeit die österreichischen Positionen und Interessen im Ständigen Veterinärausschuss der Kommission sowie auch in Kommissions- und Ratsarbeitsgruppen in Brüssel vertreten – das ist trotz Einzelverantwortung immer auch Teamarbeit. Besonders gut gelungen sind mir, in Zusammenarbeit mit den Ländern, die Anträge zu den amtlich anerkannten Freiheiten beziehungsweise zusätzliche Garantien für die immerhin handelsrelevanten anzeigepflichtigen Tierseuchen IBR/IPV und Aujeszky respektive deren Diskussionen bis hin zum einstimmigen Beschluss im Ständigen Veterinärausschuss der Kommission.
Hat es auch Arbeiten gegeben, die Sie nicht erwartet haben?
Mir sind im Ministerium oft Aufgaben übertragen worden, die man keinem anderen Sachbearbeiter zumuten wollte, also jene, die als schwierig und ungeliebt galten. Mit Schwung und wohl Hartnäckigkeit, manchmal an Naivität grenzendem Optimismus stellte ich mich den Herausforderungen. Eine davon war die veterinärfachliche Begleitung der Errichtung und Betreibung der Zentralen Schweinedatenbank. Das damalige Landwirtschaftsministerium lehnte dankend ab, obwohl bereits die Rinderdatenbank im Auftrag des Ministeriums von der AMA entwickelt worden war – es gab keine Förderungen, daher schien es unmöglich, die notwendige Meldemoral zu entwickeln. Aber sie wurden eines Besseren belehrt. Die Zentrale Schweinedatenbank bildet den Grundstein für das Veterinärinformationssystem, welches sich zum heutigen Verbrauchergesundheitsinformationssystem weiterentwickelt hat.
Der nächste große Schritt wurde erst unlängst, im Rahmen des am 2. Februar 2023 neu gegründeten Dachverbands, der „Tiergesundheit Österreich“, angekündigt, die Vernetzung mit dem Animal Health Data Service, einer Auswertungsdatenbank.
Sie waren auch einige Jahre für den Handel von Samen, Eizellen und Embryonen zuständig – wie kam es dazu?
Ja, die etwas stiefmütterlich behandelte Thematik des Handels von Samen, Eizellen und Embryonen wurde durch Schaffung von seuchenhygienischen Voraussetzungen für den innergemeinschaftlichen Handel verbessert. Unter Einbeziehung einer von mir ins Leben gerufenen Länderarbeitsgruppe sowie eines Arbeitskreises mit vor Ort tätigen Amts- und Stationstierärzt*innen im Rinderbereich wurde unter Berücksichtigung von Praktikabilität und allen veterinärrelevanten Aspekten der Fachvorschlag für die nationale Verordnung¹ entwickelt. Ebenso waren Handbücher für zugelassene Einrichtungen, wie etwa für die Rinderbesamungsstation, das Samendepot und die Embryo-Entnahmeeinheit, zu verfassen. Damals wie heute war und bin ich überzeugt, dass das Bundesministerium, sprich die zentrale Veterinärverwaltung, welche im Übrigen während meiner aktiven Zeit rund 15 Mal durch Bundesministeriengesetz-Novellen umstrukturiert wurde, nur in engster Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen praxisnahe und -taugliche Lösungen finden und durchsetzen kann.
Und dann folgte der inhaltliche Fokus auf die Paratuberkulose?
Mit dem Ziel, klinisch an Paratuberkulose erkrankte Tiere, welche den Erreger in großen Mengen ausscheiden, zu erfassen und aus den Beständen zu entfernen, wurde unter Berücksichtigung von Forschungsaufträgen des Ministeriums die Paratuberkulose-Verordnung² erarbeitet.
Wann verlagerte sich der Schwerpunkt auf Zoonosen und ihre Erreger?
Nach Novellierung musste die EU-Zoonosenrichtlinie, die sogenannte RL 2003/99/EG vom 17. November 2003, auch in Österreich umgesetzt werden. Im Zuge dessen bin ich mir zeitweise vorgekommen wie der alte Cato³, der bei jeder Gelegenheit sein Anliegen „ceterum censeo“ wiederholte, und ich wurde nicht müde zu betonen, dass wir in Österreich ein Zoonosengesetz brauchen! Jedenfalls war es zu dem Zeitpunkt unserem CVO Dr. Ulrich Herzog zu verdanken, dass man mich hörte und ernst nahm. Schon damals war die notwendige Zusammenarbeit der betroffenen Fachbereiche Humanmedizin, Veterinärmedizin, Lebensmittelsicherheit und Landwirtschaft, im Sinne von „One Health“, klar definiert. Die Bundeskommission für Zoonosen, kurz BKZoon, steht für die Sicherstellung der wirksamen und kontinuierlichen Zusammenarbeit der betroffenen Fachbereiche und Informationsaustausch, insbesondere bei bundesländerübergreifenden lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen. Das Zoonosen-gesetz legt auch fest, dass Antibiotikaresistenzen bei Zoonoseerregern und anderen Erregern, sofern diese die öffentliche Gesundheit gefährden, zu überwachen sind. Zur Absicherung der Resistenzüberwachung sind Systeme zur Überwachung von Antibiotika-Mengenströmen durch Verordnung festzulegen. Im Sinne zielorientierter Zusammenarbeit wurde im Mai 2006 durch Beschluss der BKZoon eine eigene Vet-AMR-Arbeitsgruppe4 etabliert, die ich leiten durfte.
Nach einem Besuch des Europäischen Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheiten zur Bewertung der Situation antimikrobieller Resistenzen in Österreich und der Empfehlung, einen nationalen Aktionsplan zu erstellen, wurden schon 2008 erste diesbezügliche Überlegungen angestellt. Aus dem Veterinäraktionsplan der Vet-AMR-AG und der Nationalen Initiative AMR des Humanbereichs wurde im November 2013 der erste gemeinsame Nationale Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz. Schon damals enthielt dieser Aktionsplan, wenn auch eingeschränkt, den Umweltaspekt. Nach Aktualisierung 2018 erschien 2021 die Neuauflage des Aktionsplans „NAP-AMR“, in welcher auch eine Bewertung der nationalen Strategie vorgesehen ist. Risikokommunikation und Informationsgleichstand waren mir in diesem Zusammenhang immer ein besonderes Anliegen. Dazu war das erste Symposium zum 1. Europäischen Antibiotikatag am 18. November 2008 gleich einmal meiner Rolle entsprechend durchzusetzen.
Ist auch etwas nicht in Ihrem Sinne gelaufen?
Trotz intensiver Bemühungen meinerseits war es nicht immer möglich, die fachlichen Interessen vor politischem Einfluss zu schützen oder auch vor persönliche Befindlichkeiten zu stellen. Aber das kennt man ja …
Sie haben sich stark mit dem Thema Antibiotika und deren Resistenzen beschäftigt – vor welchen Herausforderungen stehen wir hier?
Antibiotika stehen eben nicht unbegrenzt zur Verfügung; wir Tierärzt*innen wissen das. Die Schwierigkeit ist, weltweit gemeinsame Regeln aufzustellen, an die sich auch alle halten – gerade im Hinblick auf One Health und Mensch-Tier-Umwelt. Es genügt nicht, allein in Österreich den AB-Einsatz so zu reduzieren, dass die tierische Produktion in Österreich wirtschaftlich ruiniert wird; und da hängen viele Berufsgruppen dran. Wir müssen uns auch fragen, wie es in Ländern wie Brasilien, China oder Indien aussieht.
Wie haben Sie die einzelnen Lebensmittelskandale respektive Seuchen in der Vergangenheit erlebt?
Im Zuge der BSE-Krise war ich persönlich im Ständigen Veterinärausschuss im Einsatz und habe die österreichischen Positionen, wie ich mehrfach hören konnte, vehement vertreten. Besonders dramatisch waren die Diskus-sionen in Brüssel um das Jahr 1996. Die Bekämpfungspläne des Vereinigten Königreichs etwa waren äußerst umstritten – in diversen Sitzungen habe ich, ganz entgegen der Meinung der meisten anderen Mitgliedstaaten, die ablehnende österreichische Position vertreten und begründet, solange die geplanten Maßnahmen respektive das Tilgungsprogramm nicht ausgereift waren.
Die Folge waren Einladungen zur Teilnahme an BSE-Inspektionsreisen des Lebensmittel- und Veterinäramts der Europäischen Kommission. Dort durfte ich als nationale Expertin Österreich vertreten, mit dabei waren auch Luxemburg, Irland, Nordirland, das Vereinigte Königreich und Italien. Ich wurde dann in weiterer Folge auch per Minister*innendekret mit der Vertretung des Leiters der Tierseuchenabteilung im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz betraut.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in Bezug auf Antibiotika und deren Resistenzen nahm mit den Antibiotikaskandalen in der Schweinemast im Jahr 2001 beziehungsweise auch mit dem Geflügelskandal im Jahr 2012 zu. Auch die im humanmedizinischen Bereich steigenden Antibiotikaresistenzen sorgen regelmäßig für Diskussionen. Erschreckend empfinde ich, dass laut der Eurobarometer-Sonderumfrage 2022, die die Einstellung der Europäer*innen zu Antibiotika abfragte, immer noch jede(r) zweite Befragte glaubt, dass Antibiotika gegen Viren wirksam sind!
Zusammenfassend kann ich sagen, dass Projekte, die ich mit der bereits angesprochenen Veterinär-Antibiotikaresistenz-Arbeitsgruppe koordiniert habe – dazu zählen u. a. die Nationalen Antibiotikaleitlinien, das Vademecum und der Nationale Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz, kurz „NAP-AMR“ mit Aktualisierungen im Jahr 2018 und 2021 –, hier zu den wichtigsten Ergebnissen gehören.
Mit Ihrem Einblick und Wissen möchte ich Ihnen nun eine persönliche Frage stellen: Sind Sie Vegetarierin?
Wenn ich an Gammelfleisch denke, vergeht mir der Appetit. Aber: Nein, bin ich nicht. Ich bin von einer gesunden Mischkost überzeugt, schließlich sind wir Menschen dafür biologisch gebaut. Der Tugendterror derjenigen, die meinen, durch totalen Fleischverzicht die Welt retten zu müssen, findet nicht meine Zustimmung, da dieser Gefahr läuft, in eine Art Meinungsdiktatur auszuarten.
Was haben Sie nach Ihrer Pensionierung noch alles vor?
Genau genommen geht eine Beamtin dem Staat nicht verloren, sie befindet sich nur im Ruhestand. Die Person kann ja im Notfall sogar reaktiviert werden. Für mich jedenfalls ist die Pensionierung kein Einschnitt, der mein Leben auf den Kopf stellt; keine Überraschung, ich bin 65 Jahre alt. Ich sehe die Pensionierung als einen neuen Abschnitt. Ich bin und bleibe gerne Tierärztin. Immer schon haben mich Lebewesen einschließlich des Menschen interessiert. Jetzt habe ich mehr Zeit und die Möglichkeit, mich weiter zu vertiefen. Im rätselhaften Gefüge der Wirklichkeit, um Professor Gerd Ganteför von der Uni Konstanz zu zitieren, bestehen so unglaubliche Lücken in unserem Wissen, dass wir davon auszugehen haben, nur einen Bruchteil des Seins zu verstehen. Umso überheblicher erscheint das fanatische Vertreten von Halbwissen, wie es leider zunehmend von Einzelnen und Gruppierungen verbreitet wird. Dabei spielt die Errungenschaft des Internets eine fatale Rolle: Auch jeder Blödsinn kann ungebremst und in Sekundenschnelle weltweit zirkulieren, Stichwort: Fake News. Integrative Methoden der Medizin, in der Human- wie auch Veterinärmedizin, werden derzeit massiv in Zweifel gezogen. Meine Absicht ist es, den Dingen auf den Grund zu gehen, und vor allem, in Bewegung zu bleiben – geistig und körperlich. Außerdem freue ich mich auf ganz einfache Dinge: mit dem Hund spazieren gehen, dem Sohn im Garten helfen, wandern, schwimmen, und das leidenschaftlich gern im Attersee; ein bisserl radfahren, lesen, Italienisch lernen, reisen mit der Tochter. Also fad wird mir nicht werden.
Wir danken für das Gespräch! Die Österreichische Tierärztekammer dankt für die langjährige Zusammenarbeit und wünscht Ihnen für die Zukunft viel Tatkraft, Freude und Gesundheit!
Lebenslauf:
5.4.1958: Geboren und aufgewachsen in Graz
1976–1984: Studium der Veterinärmedizin an der VMU in Wien
1984–1985: Beginn des Dienstverhältnisses als Labortierärztin an der Bundesanstalt für Virusseuchenbekämpfung bei Haustieren in Wien-Hetzendorf (BM für Gesundheit und Umweltschutz)
1.11.1985: Abteilungsleitung „Serologie-Virologie“ in der BA für veterinärmedi-zinische Untersuchungen in Graz
13.12.1985: Verleihung des akademischen Grades „Doktor der Veterinärmedizin“ der Vetmeduni Wien
1986: Praxisanmeldung als Nebenbeschäftigung bis zum 31. 1. 1991, Praxisvertretungen (Kleintiere) und Ausübung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung am Schlachthof Graz
8.5.1987: Ablegung der tierärztlichen Physikatsprüfung Nov. 1990 Fachreferentin in der Abteilung für Tierseuchenbekämpfung (AL Dr. Gram) in der
Veterinärverwaltung im Bundeskanzleramt in Wien
16.8.1996: Betrauung mit der Vertretung des Leiters der Abteilung für Tierseuchen-bekämpfung der zentralen Veterinärverwaltung des BM für Gesundheit
und Konsumentenschutz (BMin Krammer)
1997: EU Veterinary Training Programme (Animal Health and Disease: Cattle, sheep, goats; 25.8.–5.9.1997) in Dublin, University College Dublin, Faculty of Veterinary Medicine
1997–2000: Geschäftsführende Leitung der Abteilung für Tierseuchenüberwachung und innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren
der zentralen Veterinärverwaltung
1998–2000: Stellvertretende Prüfungskommissärin für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Veterinärwesen und Tierschutz sowie für gerichtliche Veterinärmedizin
2000: Stellvertreterin des Leiters der Abteilung für Tierseuchenüberwachung (Dr. Johann Damoser, CVO-Stv.); nationale Tierseuchenbekämpfung
und -überwachung, Handel mit lebenden Tieren, Eizellen, Samen und Embryonen, Veterinärinformationssystem (VIS); Verbindungsdienst zur EU (Kommission und Rat)
2003: Schwerpunkt: Zoonosenüberwachung, Koordinierung der Abklärung von nationalen und internationalen lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen, Überwachung und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen im Veterinärbereich, Mitwirkung in Gremien von EU, OIE (WOAH), FAO (Codex)
seit 2015: Vizepräsidentin des Österreichischen Verbands der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte (ÖVA)
2017-04/2023: Stellvertreterin des Leiters der Abteilung für Zoonosen und internationale Angelegenheiten des Fachbereichs im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK)
seit 1.5.2023: im Ruhestand
Fußnoten:
¹ VO des Bundesministers für Gesundheit, BGBl. II Nr. 310/2012, über die veterinärrechtlichen Anforderungen beim innerstaatlichen Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen von bestimmten Haustieren (VetSEE-VO).
² Langzeituntersuchungen zur Paratuberkulose 2005–2007, Univ.-Prof. Walter Baumgartner, VMU Wien; unter Mitwirkung von Dr. Österreicher wurde der Fachvorschlag für die Paratuberkulose-Verordnung, BGBl. II Nr. 48/2006, umgesetzt.
³ Marcus Porcius Cato Censorius, genannt Cato der Ältere (* 234 v. Chr. in Tusculum; † 149 v. Chr. in Rom), war ein römischer Feldherr, Geschichtsschreiber, Schriftsteller und Staatsmann.
⁴ Gemeint ist die Veterinär-Antibiotikaresistenz-Arbeitsgruppe Vet-AMR-AG, bestehend aus Expert*innen des BMSGPK, des BMLFRW, der VMU und der TU Wien, der ÖTGD, der Tierärzteschaft (Praktizierende), der ÖTK, der LKÖ, der WKO (ARGE TAM), der AGES und des UBA.