Krankenversicherung:

e-card nun auch für Tierärztinnen und Tierärzte im Opting-Out

Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer

Ich freue mich, Sie informieren zu dürfen, dass es uns nach ­jahrelangen Bemühungen und ­Anstrengungen nun gelungen ist, dass TierärztInnen, die im ­Rahmen ihrer ­Krankenversicherung im Opting-Out bei der Wiener Städtischen versichert sind, nun ebenfalls eine E-Card beantragen können. Eine langjährige Forderung konnte damit erfolgreich verwirklicht werden.

Beschleunigt durch die Sars-CoV-2-Pandemie erfuhr die Digitalisierung im Gesundheitswesen eine neue Dynamik, die nun auch positive Auswirkungen auf unsere Initiative für eine E-Card-Beantragung hatte.

Die Ausstattung mit der E-Card ist in vieler Hinsicht notwendig, da diese als Zugangsschlüssel zu Elga und E-Health dient und die Grundlage für die Erfassung von Impfungen im E-Impfpass (= zentrales Impfregister) bildet. Die dort eingetragenen Covid-19-Impfungen werden in weiterer Folge auch in die Covid-19-bezogenen Nachweise einfließen – dabei miteinbezogen werden negative Covid-19-Tests, erfolgte und aktuell abgelaufene Covid-19-Infektionen sowie auch positive Antikörpertests.

Alle Tierärztinnen und Tierärzte haben somit die Möglichkeit, bei der SVS (ehemals Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) eine E-Card für Zwecke der Elga zu beantragen, sofern Sie noch keine E-Card besitzen. Diesen Antrag können Sie auch für Angehörige (ohne E-Card) stellen – dies ist ab 22. 3. 2021 ausschließlich online über den Link www.svs.at/e-card-Antrag möglich.

Wenn Sie jedoch bereits eine E-Card besitzen, ist kein neuerlicher Antrag notwendig. Ihre Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu Elga und zum E-Impfpass. Bitte beachten Sie auch, dass eine E-Card nichts an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ändert. Österreichische Staatsbürger, die einen Scheckkartenführerschein, Reisepass oder Personalausweis besitzen, müssen kein Foto beibringen. Für den Fall, dass Sie (bzw. Ihre Angehörigen) EU-Bürger sind und keinen österreichischen Scheckkartenführerschein haben, ist die Ausstellung einer E-Card nur möglich, wenn Sie bzw. Ihre Angehörigen ein Foto beibringen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter www.chipkarte.at/foto.

Die E-Card wird an Ihre Meldeadresse versendet. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung noch keine Karte erhalten haben, rufen Sie bitte die E-Card-Serviceline unter 05 0124 3311 an.

Für weitere Fragen zur Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl wenden Sie sich bitte an die E-Card-Serviceline unter 05 0124 3311. Für Fragen zu Elga und zum E-Impfpass wenden Sie sich bitte an die Elga-Serviceline 05 0124 4411.

FAQs zur E-Card für Elga bzw. E-Health-Zwecke finden Sie unter
www.chipkarte.at/e-card/Freie-Berufe
sowie unter
www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/coronavirus-oetk-info-service