Corona:

Aktive ÖTK-Massnahmen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Silvia Stefan-Gromen

Eine tagesaktuelle Informationspolitik schafft in Krisensituationen Vertrauen. Aus diesem Grund informiert die Österreichische Tierärztekammer auf ihrer Webseite über aktuelle Entwicklungen und unterstützt ihre Mitglieder in dieser schwierigen Zeit.

Angesichts der anhaltenden Ausbreitung und der damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gibt es derzeit nahezu täglich neue Informationen und Handlungsempfehlungen.

Die Österreichische Tierärztekammer möchte ihre Mitglieder bestmöglich durch diese schwierige Zeit begleiten und hat aus diesem Grund auf ihrer Webseite eine eigene Informationsplattform namens „Coronavirus – ÖTK Info Service“ gestartet. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Wissensstand über das Coronavirus sowie auch umfassende aktuelle Informationen, die unseren Berufsstand betreffen:

 

ÖTK-Sofortmaßnahmenpaket:

Da aufgrund der Coronakrise mit Umsatzrückgängen in Tierarztpraxen zu rechnen ist, hat die Tierärztekammer rasch reagiert und notwendige Unterstützungsmaßnahmen zugesichert: Der ÖTK-Vorstand hat in einem ersten Schritt die Kammerumlage bis 30. Juni 2020 gestundet. Weiters wurde aktuell vom Kuratorium der Beschluss gefasst, auch die Beiträge zum Versorgungsfonds (für die Monate März, April, Mai), der Sterbekasse sowie dem Notstandsfonds bis Juni 2020 vorerst zu stunden. Sollten Sie von einzelnen Stundungen nicht Gebrauch machen wollen und haben uns ein Lastschriftmandat erteilt, so geben Sie dem Kammeramt bitte formlos bekannt, welchen Beitrag (KU, VK, SK, NF) Sie weiter eingezogen haben möchten – schicken Sie diese Information bitte per E-Mail an: vorschreibung-REMOVE-NOSPAM@tieraerztekammer.at

Es liegt auf der Hand, dass diese Stundungen nur eine erste Hilfestellung zur Überbrückung von Liquiditäts­engpässen sein können; zu einer Abfederung einer finanziellen Schieflage werden die Finanzmittel nicht reichen.

 

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten: 

Stundung der Beiträge für März, April und Mai 2020 bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK):

• Für Betriebe, die von der „Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind, erfolgt eine automatische Stundung der Beiträge.

• Sonstige Betriebe mit coronabedingten Liquiditäts­problemen können bei der ÖGK um Stundung ansuchen. Der formlose Antrag hat die coronabedingten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Servicestelle zu richten.

• Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszinsen an.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gesundheitskasse.at

 

Opting-Out der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen:

Im Opting-Out aus der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die Wiener Städtische eine individuelle Behandlung der Prämienzahlung als Hilfestellung an. Für die Abwicklung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Lukas Poiss,
Geschäftsführer Mathé Versicherungsbüro.

E-Mail: lukas.poiss-REMOVE-NOSPAM@versichern.net

 

Beantragung aus dem Härtefall-Fonds:

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst zwei Milliarden Euro ist eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Coronakrise.

Seit Freitag, 27. März 2020, ist die Beantragung einer finanziellen Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds möglich (bis Ende 2020). Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Mit der Auszahlung dieser Finanzmittel wurde die Wirtschaftskammer offiziell von der Bundesregierung betraut. Wie Sie die finanziellen Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragen können, entnehmen Sie bitte unserer Infografik auf der ÖTK-Webseite unter „Coronavirus – ÖTK Info Service“.

 

Erleichterung bei GIS-Gebühren:

Die GIS hat sich bereit erklärt, auch eine temporäre GIS-Abmeldung zu akzeptieren, ohne dass besondere Nachweise beizubringen sind. Dafür reicht eine formlose Mitteilung (E-Mail an kundenservice-REMOVE-NOSPAM@gis.at oder bei der Servicehotline unter 0810 00 10 80) mit Nennung der Teilnehmernummer (die zehnstellige Teilnehmernummer ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS-Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich).

• Nach Erhalt dieser formlosen Abmeldung meldet da­raufhin die GIS die Betriebe per 31. März 2020 ab und per 1. Juli 2020 wieder automatisch an. In diesem Zeitraum kommt es zu keinerlei Zahlungsverpflichtung!

• Sollte das Unternehmen bis zum 1. Juli 2020 den Betrieb, aus welchen Gründen auch immer, nicht wiederaufnehmen, ist die GIS davon gesondert in Kenntnis zu setzen.

 

Anmeldung zur Kurzarbeit:

Um sich betrieblich abzusichern, wählen derzeit manche Tierarztpraxen den Weg der Kurzarbeit. Diese bezieht sich auch auf Teilzeitkräfte sowie Lehrlinge. Unter „Coronavirus – ÖTK Info Service“ haben wir Ihnen eine Zusammenfassung und Handlungsempfehlung der notwendigen Schritte bei der Beantragung sowie eine Reihe von Fragen und Antworten sowie Mustervorlagen zusammengestellt.

 

 

Weitere Serviceleistungen der ÖTK:

 

Bereitstellung von Schutzmasken:

Obwohl wir TierärztInnen ein systemrelevanter Gesundheitsberuf sind, waren wir bei der Bereitstellung von FFP2-Schutzmasken auf uns alleine gestellt. Die weltweite Nachfrage ist bekannterweise enorm und die vorhandenen Bestände sind aufgekauft. Dennoch ist es der Tierärztekammer gelungen, ein Kontingent von 50.000 Schutzmasken im Gegenwert von 30.000 Euro zur Gratisverteilung an TierärztInnen zu organisieren. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung bei den Firmen B. Braun und Richter Pharma AG sowie beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Ganz im Sinne der ab 1. April 2020 geltenden verschärften Maßnahmen, beim Betreten eines Supermarktes verpflichtend Schutzmasken zu tragen, ruft auch die Tierärztekammer dazu auf, selbst freiwillig Schutzmasken zu tragen und auch TierbesitzerInnen bei Betreten der Ordination oder Klinik anzuhalten, Gleiches zu tun. Diese Vorkehrungen dienen dem gegenseitigen Schutz!

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Durch den regelmäßigen Versand von Newslettern serviciert die Tierärztekammer ihre Mitglieder mit aktuellen Informationen und berichtet über laufende Entwicklungen. Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen an Journalisten und Stakeholder sowie die daraus resultierende Berichterstattung in Print- und Onlinemedien erzeugt Aufmerksamkeit für die berufsrelevanten Themen der Tierärzteschaft. Eine Positionierung als systemrelevanter Gesundheitsberuf ist dabei stets das Ziel.

Die inhaltliche Vorbereitung sowie die entsprechende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Coronakrise verantworteten Mag. Nicole Hafner-Kragl, Kammeramtsleitung, und Mag. Silvia Stefan-Gromen, Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation.