Antibiotikaresistenzen:

Neuerungen im Rahmen der Antibiotika-Mengenströme-Erfassung – Verantwortung der hausapothekenführenden Tierärzteschaft

Dr. Elfriede Österreicher, Mag. Florian Fellinger

Die Erfassung und Meldung der abgegebenen Antibiotikamengen ist seit Jahren ein wichtiges Projekt, welches das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, auch gemeinsam mit der Tierärztekammer (ÖTK-Meldestelle TÄKM), erfolgreich umsetzt.

Im Rahmen der am 28. Jänner 2022 in Kraft getretenen EU-Tierarzneimittel-Verordnung 2019/6 (insbesondere Art. 57 in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) 2021/578) sind neue Datenanforderungen und Qualitätssicherungs-maßnahmen umzusetzen. Dies bringt für Sie als haus-apothekenführende Tierärztin bzw. hausapothekenführenden Tierarzt (HAPO-TÄ) heuer und in den kommenden Jahren einige Neuerungen hinsichtlich der Meldeverpflichtung.

Für heuer gilt, wie auch schon in den letzten Jahren, dass jegliche Abgabe von Antibiotika (AB) aus der tierärztlichen Hausapotheke (TÄHAPO) an gemäß § 7 Abs. 2 der Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO genannte Tierarten melde-pflichtig ist. Dazu gehören Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen sowie sonstige Wiederkäuer, Schwielensohler, Vögel, Hausgeflügel, Kaninchen und Tiere der Aquakultur, sofern sie zur Gewinnung von Lebensmitteln oder von anderen zur Anwendung am oder im Menschen dienenden Produkten vorgesehen sind. Dabei spielt die sonstige tierärztliche Tätigkeit [z. B. „vorrangig Kleintier- oder Pferdepraktiker:in“] keine Rolle.

Ab heuer neu ist, dass eine „Abgabe-Leermeldung“ vorgesehen ist, sofern von Ihnen keinerlei AB an die in § 7 Abs. 2 der Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO genannten Tierarten abgegeben worden sind. Diese Meldung soll der Verbesserung der Datenqualität dienen, weil sich damit alle HAPO-TÄ jährlich deklarieren, ob sie AB an lebensmittelliefernde Tiere (Nutztiere) abgegeben haben oder nicht (trotz allfälligem Bezug von Nutztierpräparaten).

Das bedeutet, dass Sie heuer entweder

• bis spätestens 31. März 2022 selbst eine Jahres-meldung über die erfolgten Abgaben im AGES-eService-Portal (https://eservices.basg.gv.at) durchführen bzw. diese Abgaben über eine autorisierte Meldestelle melden oder

• im Zeitraum von 5. April bis 31. Mai 2022 die „Abgabe-Leermeldung“ selbstständig im AGES-eService-Portal  (mittels Klick auf einen Button) durchführen.

Die Registrierung ist auch für HAPO-TÄ, welche über eine Meldestelle melden, wichtig, damit sie ebenfalls die für sie im AGES-eService bereitgestellten Berichte abrufen, allenfalls ihre Daten korrigieren und diese für sich nutzen können. Sie kann über folgenden Link durchgeführt werden: 
https://kundenregistrierung.basg.gv.at

Ganz nach dem Motto „Pünktlich – plausibel – valide“ hier ein Überblick über wichtige Termine:

 

Zeitplan für das Jahr 2022:

 

31. März Ende der Meldefrist für Abgabedaten aus 2021

5. April Beginn Abgabe-Leermeldung (NEU)

30. April  Zwischenberichte für HAPO-TÄ im AGES-eService bereit – bitte prüfen Sie, ob eine Korrektur Ihrer Daten erforderlich ist!

15. Mai  Ende der Korrekturfrist

31. Mai  Fristende Abgabe-Leermeldung (NEU)

30. Juni  Berichte für HAPO-TÄ im AGES-eService

 

Ausblick für die weiteren Jahre:

 

Für die Jahre 2023/2024 vorgesehen:

• Meldejahr 2023
Erfassung von Antibiotikadaten = Abgabedaten wie bisher + (NEU!) Anwendung durch die Tierärztin/den Tierarzt (TA) bei landwirtschaftlichen Nutztieren (wie bisher, ausgenommen Pferd)

• Berichtsjahr 2024
Meldung (über das AGES-eService) der im Jahr 2023 erfassten Abgabedaten und erstmals Meldung von kumulierten Anwendungsdaten

Für die Jahre 2026/2027 vorgesehen:

• Meldejahr 2026
NEU! Anwendungs- und Abgabedaten bei allen Pferden – zusätzlich zur Erfassung von Daten bei lebensmittelliefernden Tieren

• Berichtsjahr 2027
Meldung von Anwendungs- und Abgabedaten bei allen lebensmittelliefernden Tieren inkl. Pferden über das AGES-eService

Für die Jahre 2029/2030 vorgesehen:

• Meldejahr 2029
NEU! Zusätzliche Erfassung von Anwendungs- und Abgabedaten bei Hunden und Katzen

• Berichtsjahr 2030
Meldung aller Daten über das AGES-eService: lebensmittelliefernde Tiere inkl. Pferde, Hunde und Katzen

Die Details dazu werden gerade ausgearbeitet und zeit-gerecht bekannt gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier:
FAQs: https://www.basg.gv.at/eservices/veterinaer-antibiotika-mengenstromanalyse/faq

Unterlagen der Informationsveranstaltung „Zukunft der Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Erfassung“:

https://akademie.ages.at/zukunft_der_veterinaer-antibiotika-mengenstroeme-erfassung/downloads.html

Technische Fragen: basg-eservices-REMOVE-NOSPAM@basg.gv.at

Fachliche Fragen zu Arzneispezialitäten: basg-heve@basg.gv.at

Fachliche Fragen zur Meldung und Auswertung: ab-mengenstrom-REMOVE-NOSPAM@ages.at

Dr.in Elfriede Österreicher, Mag. Florian Fellinger
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Abt. III/B/15
Zoonosen, Tierarzneimittelanwendung sowie Koordination der internationalen Angelegenheiten des Fachbereiches