Mag. Silvia Stefan-Gromen
Ausgabe 10/2019
Nach intensiven Bemühungen und vertraglicher Fixierung stehen die AMA-Tierdaten nun im Tierärztekammerserviceportal (ÖTK-Homepage) zum Download bereit. Durch dieses neue Service, welches freiwillig in Anspruch genommen werden kann, können den Tierarztpraxen die Tierstammdaten von männlichen und weiblichen Tieren ihrer Betreuungsbetriebe nun unabhängig zur Verfügung gestellt werden. Der elektronische Datenbezug ist kostenlos, lediglich für die Bearbeitung der Einwilligungserklärung bzw. Widerrufserklärungen wird ein Verwaltungsbeitrag jeweils von € 5,– netto eingehoben; die Vorschreibung dazu erfolgt unkompliziert mittels Jahressammelvorschreibung im Nachhinein durch die ÖTK. Voraussetzung für die Bereitstellung der Rinderdaten ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Betreuungs- bzw. Vertretungstierarztes sowie der Einwilligungserklärung des AMA-Bewirtschafters, die durch den Tierarzt oder die Tierärztin elektronisch an die ÖTK übermittelt werden (diese werden dort auch elektronisch verwaltet). Nach Prüfung und Freigabe durch die AMA stehen in Folge die Daten tagesaktuell über den Tierärztekammerserver zur Verfügung. Nähere Details und die Inhalte der Erklärungen sind im Tierärztekammerserviceportal auf der ÖTK-Homepage zu finden.
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG (Betreuungstierarzt)
Diese kann online durch den Tierarzt bzw. die Tierärztin abgegeben werden, unter anderem, um mehrere rechtlich notwendige Erfordernisse hinsichtlich der weiteren Datenverwendung zu erfüllen.
EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG (AMA-Bewirtschafter)
Die Einwilligungserklärung beschreibt Art und Umfang der Daten, welche der Tierarzt bzw. die Tierärztin durch den Download weiterverarbeiten darf. Diese Erklärung wird nach dem Scannen und Hochladen auf den ÖTK-Server an die AMA weitergeleitet. Einwilligungserklärungen können natürlich auch vom Landwirt widerrufen werden, entweder direkt beim Tierarzt bzw. bei der Tierärztin oder durch den Landwirt direkt über seinen AMA-Login. Wenn ein Landwirt eine Einwilligungserklärung beim Tierarzt, die Tierärztin widerruft, muss der Tierarzt, die Tierärztin diese wieder im Portal hochladen. Die Einwilligungs- und Widerrufserklärungen werden bei der AMA formal und inhaltlich geprüft. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Vorgaben seitens der AMA ist die Datenanforderung noch weiterhin mittels schriftlich unterfertigten Formularen notwendig.
DATENBEREITSTELLUNG via SCHNITTSTELLE
Den betroffenen Betreuungstierärzten sowie etwaigen Vertretungstierärzten stehen folgende Downloadmöglichkeiten zur Verfügung:
Manueller Download:
Über die Webseite der ÖTK im Excel/CSV-Format.
REST-Schnittstelle:
Für den automatischen Download durch das Praxis-managementsystem der Tierarztpraxis.
Mit der Umsetzung freut sich die Österreichische Tierärztekammer, durch die userfreundliche Datenbereitstellung den Tierarztpraxen eine weitere Erleichterung im täglichen Praxisbetrieb ermöglichen zu können.