Alterspension –

Quo vadis?

Hans Mathé

Durch die positive demografische Entwicklung wird künftig eine Angleichung des Pensionsantrittsalters beider Geschlechter unumgänglich werden. Die staatliche Pension wird auch in Zukunft gesichert sein – in welcher Höhe wir diese erwarten können, ist jedoch fraglich. 

Allgemein bekannt ist unzweifelhaft, dass mit jeder Pensionierung eine Pensionslücke entstehen wird. Dies war in der Vergangenheit so und wird mutmaßlich in Zukunft noch größere Ausmaße annehmen. Auch, wenn wir in Österreich nach wie vor ein gutes Pensionssystem haben, bedarf es seit Jahren einer nachhaltigen Überarbeitung. Viele ausgewiesene Experten wie z. B. Prof. Marin haben das schon vor Jahren aufgezeigt, aber auch von europäischer Seite wurde das bereits gefordert. Zunächst ein tabellarischer Stand der Durchschnittspensionen in Österreich (Quelle: Österreichische Pensionsversicherung – PV). Zur Pensionsberechnung ist die Zahl an anrechenbaren Versicherungsmonaten wesentlich. Bemerkenswert sind auch die Tabellen der Durchschnittspensionen im Fall von Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension. Dazu sollten Sie die PVA-Homepage besuchen. Die angegebenen Werte werden 14-mal jährlich ausbezahlt und sind Bruttoangaben. 

Das sind die Durchschnittspensionswerte für ganz Österreich. Die Durchschnittswerte der Tierärzteschaft sind zweifellos höher, liegen aber dem Autor leider nicht vor. Jährlich wird die sogenannte Höchstbemessungsgrundlage immer wieder angehoben. Das führt logischerweise zu steigenden Werten. Erhöhungen der Pensionen nach Pensionsantritt halten in der Praxis aber leider nicht mit der tatsächlichen Erfordernis Schritt. Natürlich führt die schleichende Geldentwertung den Pensionisten langfristig in die Altersarmut. Ohne Zweifel wird die staatliche Pension auch in Zukunft gesichert sein; in welcher Höhe ebendiese aber dann zur Auszahlung kommen wird, wage ich nicht vorherzusagen. Eine Angleichung des Pensionsantrittsalters für Männer und Frauen wird in Zukunft jedenfalls erfolgen müssen, da die Lebenserwartung beider Geschlechter ja deutlich steigt. Noch dazu ist die Lebenserwartung bei Pensionistinnen höher. Alle demografischen Entwicklungsvorhersagen gehen deutlich in diese Richtung. Nicht nur der Fortschritt 

DIE STAATLICH GEFÖRDERTE PENSIONSVORSORGE – 
IST DIESE VERTRAGSFORM ÜBERHAUPT ZU EMPFEHLEN? 

Dieses System wurde vor Jahren eingeführt, als noch Hochzinspolitik herrschte. Die Grundidee war: Versicherungsnehmer bekommen staatliche Förderungen. In der Folge erwerben Versicherer dann günstige (das bedeutet niedrig verzinste) österreichische Staatsanleihen. In diesem Modell darf eben nur in festverzinslichen österreichischen Papieren investiert werden. 

Bekannterweise ist das Zinsniveau bereits vor Jahren dramatisch eingebrochen. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten, nicht ändern. Andernfalls könnten nahezu alle europäischen Länder ihre Staatsschulden nicht bedienen. Mit dem Verfall des Zinsniveaus und damit auch der festverzinslichen staatlichen Papiere ist diese Idee – und damit verbunden die Grundlage der Modellrechnung – leise, aber sicher gestorben. Auch, wenn einige Versicherer, aber auch Banken nach wie vor immer noch dafür Werbung machen, kann man dieses Modell keineswegs empfehlen. Der garantierte Verlust trotz staatlicher Förderung tritt bei allen Anbietern am österreichischen Markt ein. Auch ohne vier Prozent Versicherungssteuerbelastung kommen heute keine vernünftigen Erträge zustande. Die staatliche Förderung erfolgt nur im Jahr der jeweiligen Einzahlung einmalig und wurde noch dazu zum ursprünglichen Wert erheblich reduziert. Wenn der Versicherungsnehmer etwa auf eine einmalige Kapitalzahlung zugreifen möchte, ist dies meist nur mit erheblichen Verlusten – abgesehen von der Verpflichtung, die Förderung zurückzuzahlen – verbunden. Auf die Details, wann verfrühte Auflösungen dieses Modells möglich sind, einzugehen, ist müßig, da diese Vorsorgevariante, wie bereits gesagt, zu – wenn auch nur geringen, dafür aber quasi garantierten – Verlusten führt. Die Internetauftritte der Arbeiterkammern bestätigen diese Aussage unisono. Sollten Sie eine derartige Polizze für sich abgeschlossen haben, rechnen Sie bitte nach. Zumeist wäre eine Prämienfreistellung zu empfehlen. 

PRIVATE HERKÖMMLICHE ER- UND ABLEBENSVERSICHERUNG 

Versicherer können derzeit keine vernünftigen Erträge generieren. Die gesamte Branche leidet unter dem niedrigen Zinsniveau. Bevor Erträge für die Versicherten herauskommen, sind bei uns in Österreich vier Prozent Versicherungssteuer zu erwirtschaften. Darüber hinaus verrechnen zahlreiche Versicherer sogenannte Unterjährigkeitszuschläge bei nicht jährlicher Zahlung. Das ist aber schon gar nicht mehr zu erwirtschaften. Es wäre erforderlich, dass Unterjährigkeitszuschläge, aber vor allem die vierprozentige Versicherungssteuer auf derartige Altersvorsorgen nicht zur Anwendung gebracht werden. 

HERKÖMMLICHE RENTENVERSICHERUNG 

Das Problem liegt analog auf der Hand. Es sind nur geringe Erträge zu erwirtschaften. Wir empfehlen hier sogenannte Garantieprodukte, die zumindest die eingezahlten Prämien nach der Vertragslaufzeit (als Rentenbasis) auszahlen könnten. Das gilt natürlich auch für die „normalen“ Er- und Ablebensversicherungen. Viel mehr als die unverzinsten Prämien nach der Laufzeit zurückzubekommen ist nicht zu erwarten. 

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN ZUR ALTERSVORSORGE 

Auch hier gilt wiederum nur eine bedingte Empfehlung für diese Produkte. Neben den bereits genannten Versicherungssteuern und Unterjährigkeitszuschlägen werden auch sogenannte Ausgabeaufschläge, aber auch Fondsgebühren zur laufenden Beobachtung verrechnet. Hier müssten de facto Erträge von über acht Prozent erwirtschaftet werden, um diese Produkte empfehlen zu können. 

CONCLUSIO – WAS MACHE ICH ZU MEINER PENSIONSABSICHERUNG? 

Neben einer Ablebensversicherung (in Form einer reinen Risikoversicherung), die nahezu jeder zur Absicherung seiner Familie benötigt, sind jedenfalls vernünftige Rückstellungen für die eigene Pension zu treffen. Hier empfiehlt sich – wenn man risikobereit ist – die Veranlagung in Fonds oder Wertpapieren. Beim oftmals angebotenen sogenannten Fondssparen sollte beachtet werden, dass nicht unbedingt Hausprodukte der jeweiligen Bank, sondern meist wesentlich bessere Performance aufzeigende Fonds des freien Marktes gewählt werden sollten. Auch hier sind die Ausgabeaufschläge zu beachten bzw. wäre ein Anbieter zu suchen, welcher kostengünstiger ist. Der Anbieter sollte aber die Möglichkeit des gesamten Marktes zur Verfügung haben. 

Mit Rückstellungen, in welcher Form auch immer, sollten Sie aber trotz der am Versicherungsmarkt nicht wirklich rosigen Situation besser sofort beginnen. Ein seit vielen Jahren bekannter Wunsch der Versicherungswirtschaft, nämlich die Abschaffung der vier Prozent Versicherungssteuer auf sämtliche Pensionsversicherungsformen, sollte erhört werden. Danach können diese Vertragsformen wieder interessant sein. Lediglich bei betrieblichen Altersvorsorgen – nur aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten – sind Abschlüsse wirklich empfehlenswert. Vielleicht erhört mich ja der Osterhase und flüstert das dem Finanzminister.