Aktuelles aus der Qualzuchtkommission (QZK)

Dr. Barbara Fiala-Köck, 
Vorsitzende der Qualzuchtkommission

Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG) vom Juli 2024 sollte das in einer Entschließung des Nationalrats geforderte wirksame Qualzuchtverbot umgesetzt werden (BGBl. I Nr.  124/2024).
Es wurden u. a. die beispielhaft angeführten Qualzuchtsymptome erweitert und Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbot des Imports, des Erwerbs, der Weitergabe, der Ausstellung und der Abbildung in der Werbung von Tieren mit Qualzuchtsymptomen oder ­äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen fest­gelegt. Erstmals wurde auch die Verantwortung von Züchter*innen für ihre Tätigkeit näher geregelt. 

Besonders hervorzuheben ist die Etablierung eines wissenschaftlich gestützten Systems zur Qualzucht­vermeidung. Es wurde eine wissenschaftliche Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots eingerichtet. Die Bestimmungen zur QZK sind mit 1.1.2025 in Kraft getreten. 

Der QZK gehören neben der Vorsitzenden unabhängige Expert*innen aus den Gebieten Tierzucht und Genetik, Ethik und den notwendigen klinischen Fachgebieten, insbesondere Orthopädie, Augenheilkunde, Kardiologie, Dermatologie und bildgebende Diagnostik, an. Diese Expert*innen wurden vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgrund eines Vorschlags der Veterinärmedizinischen Universität Wien und des Vereins Österreichische Universitätenkonferenz („uniko“) für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Ernennung der Mitglieder durch Herrn Bundesminister Johannes Rauch fand im Herbst 2024 statt.

Die umfassenden und komplexen Aufgaben der QZK sind in der Tierschutzgesetznovelle abgebildet. Als primär zu erfüllende Aufgaben der QZK werden die folgenden Punkte angeführt:

  • Wissenschaftliche Aufarbeitung zu Themen der Qualzucht, mit dem Ziel der Beratung des Bundesministers für die Erstellung rechtlicher Vorgaben.
  • Begutachtung von Zucht- und Maßnahmen­programmen von Heimtieren mit dem Ziel, Qualzucht zu verhindern.
  • Unterstützung der Vollzugsorgane bei Fragestellungen zum Thema Qualzucht bei Heimtieren.

Die Vorsitzende leitet die Kommission in fachlichen und koordinativen Angelegenheiten und stellt die Kom­munikation mit den unterschiedlichen außenstehenden Personenkreisen sicher.
Organisatorisch und fachlich wird die Kommission von einer Geschäftsstelle unterstützt, die in der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz an der Veterinärmedizinischen Universität angesiedelt ist. Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle organisieren die Administration und Verwaltung der Kommission, um der Kommission eine Konzentration auf die wissenschaftliche Arbeit zu ermöglichen.

Eine Geschäftsordnung (GO) und ein Verhaltenskodex regeln die Tätigkeit der Kommission.In der GO finden sich Bestimmungen zur Willensbildung der QZK, welche über Beschlüsse erfolgt.
Am 15. Jänner 2025 fand die konstituierende Sitzung der QZK statt. Anwesend waren neben den Kommissionsmitgliedern auch die Vorsitzende sowie die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) war durch Sektionschef Ulrich Herzog und Abteilungsleiter Niklas Hintermayr vertreten.

Zentrale Punkte der Sitzung waren die GO und der Verhaltenskodex, welche bereits zuvor per Umlaufbeschluss bestätigt wurden. Damit ist die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Kommission sichergestellt und die Basis für den wei­teren Arbeitsfortschritt festgelegt.

Die Vorsitzende nutzte die Gelegenheit, die Arbeitsweise der QZK zu erläutern und die wesentlichen Aufgaben darzustellen, wie sie in der Novelle des TSchG (§ 22c Abs. 4) und in der GO festgelegt sind. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Einrichtung der Beiräte, welche unterschiedlichen Tiergruppen zugeordnet werden. Dabei wurde erörtert, welche Gruppierungen zur Nennung 
von Mitgliedern aufgefordert werden und wie die An­liegen der Beiräte mit den Aufgaben der Kommission optimal verknüpft werden können.

Besonders intensiv wurde eine Beschreibung von Qualzucht diskutiert. Von den Expert*innen wurde eine präzise und verständliche Formulierung der komplexen Thematik erarbeitet. Mit dieser Sitzung wurden wichtige Grund­lagen für die ­zukünftige Arbeit der Qualzuchtkommission geschaffen; diese ist nun in der Lage, ihre Aufgaben zügig und zielgerichtet zu verfolgen. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen sehen zur Be­ratung der Kommission die Einrichtung tierarten­bezogener Beiräte vor. Die Österreichische Tierärzte­kammer ist als Mitglied in den Beiräten vertreten und kann auf diese Weise ihre Expertise ­einbringen. Auch ein davon unabhängiger Austausch ist essenziell, da Anliegen und Erfahrungs­berichte praktizierender Tierärzt*innen einen ­wertvollen Bestandteil der Bearbeitungen darstellen. 

Geplant ist auch, die Ergebnisse der ­Umfrage des Messerli Instituts „Brachyzephalie bei Hunden“ in die Arbeit der QZK ­miteinzubeziehen. Ziel der Umfrage war es, die Einstellungen von Tiermediziner*innen zum Thema Brachyzephalie bei Hunden und die Herausforderungen, die sich dadurch in der veterinärmedizinischen Praxis ergeben, zu untersuchen. 
Nicht zuletzt soll die wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik durch Unterstützung von Diplomarbeiten, Dissertationen bzw. Projekten forciert werden.

Aktuelle Informationen zur Tätigkeit der QZK können Sie auf der Homepage der QZK (www.qualzuchtkommission.at) nachlesen. Anfragen oder auch Fachbeiträge aus der Praxis richten Sie bitte an office-REMOVE-NOSPAM@qualzuchtkommission.at