7 Fragen an…

Dr. Christina Riedl

Mag. Eva Kaiserseder

Welche Neuerungen gilt es, bezüglich der Schlacht-tier- und Fleischuntersuchung zu beachten?Im Zuge der neuen EU-Kontrollverordnung wird die Schlachttier- und Fleischuntersuchung Ende 2019 in neuen EU-Rechtsvorschriften geregelt. Die visuelle Fleischuntersuchung und die Wichtigkeit der mikrobiologischen Untersuchungen sowie diesbezügliche Berichtspflichten gewinnen immer mehr an Wichtigkeit. Die Möglichkeit der Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb wird für alle Tierarten ausgeweitet. Nächstes Jahr stehen wir daher vor der Herausforderung, die amtlichen Tierärzte auf die neue Rechtslage zu schulen und die Umsetzung im Detail vorzubereiten. 

Wie hat sich der Bereich SFU im letzten Jahrzehnt verändert?
Die Struktur der Schlachtbetriebe hat sich geändert. Einerseits haben wir wenige große Schlachtbetriebe und andererseits eine Vielzahl an bäuerlichen Betrieben mit gelegentlichen Schlachtungen. Wir beobachten, dass der typische mittelständische Fleischer mit eigener Schlachtung verschwindet. Für die Kontrollseite ergibt sich damit die Herausforderung, die großen, professionellen Be-triebe mit gutem Fachwissen zu bedienen und die vielen kleinen Betriebe organisatorisch zu bewältigen. 

 

Wie unterscheiden sich die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer?
Den Unterschieden sind durch bundesweite Regelungen, etwa bei Ausbildungs- und Weiterbildungserfordernissen, Arbeitsanweisungen und teilweise Bundesgebühren, Grenzen gesetzt. Bei der Entschädigung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte für Tätigkeiten in Kleinbetrieben sieht man größere Unterschiede. Auch die jährliche Weiterbildung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte wird je nach Möglichkeiten und Ressourcen in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Wir bieten zum Beispiel in Nieder-österreich eine Weiterbildung auf einer E-Learning-Plattform an – als einziges Bundesland. 

 

Die Veränderung hin zu mehr Frauen in der SFU: Wie wirkt sich diese aus?
Früher waren in diesem Bereich fast zur Gänze Großtierpraktiker und damit größtenteils männliche Kollegen tätig. In den letzten Jahren haben wir in Niederösterreich mithilfe der niederösterreichischen Landesstelle der Tierärztekammer alle Tierärzte in regelmäßigen Abständen eingeladen, im Bereich der Lebensmittelkontrolle tätig zu werden. Damit haben wir auch viele Kleintierpraktiker erreicht. Durch diesen nunmehr „bunten Strauß“ an amtlichen Tierärzten ändern sich Sichtweisen, Zugänge und zwischenmenschliche Interaktionen, die sich in der Arbeit zwar als herausfordernd, aber auch als sehr wertvoll erweisen.

 

Die Erlöse aus der SFU gelten als Funktionsgebühren. Wie wirkt sich das auf die Einkommenssituation respektive die Sozialversicherung der Tierärzte aus? 
Die Einnahmen aus der SFU und sonstigen amtlichen Aufträgen sind meines Wissens einkommenssteuerpflichtig, jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig. Damit scheinen sie nicht in der Bemessungsgrundlage, die als Grundlage für die Pensions- und Sozialversicherung herangezogen wird, auf. Letzteres hat Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Der Vorteil besteht darin, dass die Betroffenen eine private Vorsorge in ihrer gewünschten Form treffen können. Die Gefahr – und damit auch der Nachteil – liegt darin, dass auf diese Vorsorge oft vergessen wird. Spätestens bei Pensionsantritt erwartet die Kollegen hinsichtlich der Höhe ihrer Pension dann eine böse Überraschung. Es ist wichtig, dass sich die amtlichen Tierärzte rechtzeitig bei einschlägigen Experten darüber beraten lassen.

 

Was sind die häufigsten Beanstandungen im Rahmen einer SFU?
Die Befunde der SFU werden elektronisch erfasst und können österreichweit nur vom Ministerium ausgewertet werden. Die operationelle Gruppe „Gesundes Mastschwein“ hat erstmals die häufigsten Befunde bei den Mastschweinen in einer Projektarbeit ausgewertet und in der Broschüre „Erläuterungen zu ausgewählten Befunden der SFU“ plakativ dargestellt. Veränderungen der Atmungsorgane und ihrer Umgebung zählen dabei zu den häufigsten Beanstandungen, weiters werden auch Veränderungen der Leber, der Niere, Gelenksentzündungen und Abszesse als häufige Feststellungen angeführt. Bei den Rindern ist mir eine derartige genaue Auswertung nicht bekannt, jedoch zeigt sich im Überblick, dass neben den beim Schwein angeführten Befunden vor allem veränderte Lebern aufgrund von Leberegeln festgestellt wurden.

  

Wohin wird sich die SFU Ihrer Einschätzung nach entwickeln?
Die Tendenz bei der handwerklichen Tätigkeit der Fleischuntersuchung geht jedenfalls in Richtung -visuelle Untersuchung, um das Kontaminationsrisiko auf das Minimum zu beschränken. Für die Verwaltung ist die Sicherstellung der SFU in entlegenen Betrieben eine organisatorische Herausforderung.

Der viel diskutierte Einsatz amtlicher Fachassistenten anstelle von freiberuflichen amtlichen Tierärzten wird uns weiterhin beschäftigen. Jedoch sehe ich in Österreich den Anreiz von amtlichen Fachassistenten nicht, solange sich das System selbst erhalten, also selbst finanzieren muss. Nach derzeitiger Rechtslage müssen amtliche Fachassistenten angestellt sein, was natürlich mit erheblichen Nebenkosten und Verwaltungsaufwand für die Behörde verbunden ist. Im derzeitigen System liegt der Vorteil auf tierärztlicher Seite in der Möglichkeit eines Verdienstes oder Nebenverdienstes und einer Abwechslung zum Praxisalltag. Sofern die amtlichen Tierärzte die fachliche Kompetenz aufrechterhalten und ausreichend flexibel sind, sind die Betriebe bei ihrer Schlachttätigkeit zeitlich nicht eingeschränkt. Ich sehe das derzeitige System mit all seinen Schwächen noch immer als eine Win-win-Situation für
beide Seiten.

Link

„Erläuterungen zu ausgewählten Befunden der SFU“ unter 
www.ooe-tgd.at/1326.htm
EIP-Projekt „Gesunde Mastschweine“