EU-Reisebestimmungen für Welpen

„Klartext - Rechtliches verständlich erklärt“

Amtstierärztin Dr. Elke Narath

ACHTUNG:

Hierbei handelt es sich um einen Artikel aus dem Vetjournal 12/2020-01/2021. Die aktuell geltenden EU-Reisebestimmungen finden Sie hier in unserer dazugehörigen Infobroschüre zum Download.

Sehr viele Welpen reisen auf dem Weg vom Geburtsort zu ihren neuen BesitzerInnen durch halb Europa. Mittler­weile stammen in Österreich mehr Welpen aus dem Ausland als aus Österreich.

Manche Welpen werden von ihren zukünftigen BesitzerInnen direkt von sorgfältig ausgewählten, seriösen ZüchterInnen im Ausland abgeholt. Leider ist das eher die Ausnahme. Die Regel sind vielmehr Bezugsquellen dubioser Natur. Die Palette reicht vom Urlaubsmitbringsel bis hin zu sogenannten „WelpenvermittlerInnen“, die hauptsächlich in Osteuropa angesiedelt sind und Massen an Welpen aus fragwürdigen Zuchtstätten auf Onlinebestellung in ganz Europa verteilen. Diese Welpen landen häufig mit zweifelhaftem gesundheitlichem Status und ebenso zweifelhaften EU-Heimtierausweisen in der Praxis. In diesem Zusammenhang: Die nationalen Heimtierpässe einiger Drittländer sehen EU-Heimtierausweisen sehr ähnlich – ein genauerer Blick auf den vorgelegten Pass lohnt sich!  

Doch was ist für eine legale private Verbringung eines Welpen aus einem anderen EU-Land nach Österreich eigentlich erforderlich? Jeder Welpe muss gechippt sein und einen EU-Heimtierausweis haben. Ist das Tier unter zwölf Wochen alt, kann es zwar ohne Tollwutimpfung nach Österreich einreisen, die das Tier begleitenden Menschen müssen allerdings eine Tollwutunbedenklichkeitserklärung für dieses mitführen. Diese ist übrigens von der bzw. dem Verfügungsberechtigten – nicht von der Züchterin oder vom Züchter! – zu unterschreiben. Ab der zwölften Lebenswoche ist eine Tollwutimpfung verpflichtend. Da die Impfung aber erst nach drei Wochen gültig ist, muss bei einer Verbringung innerhalb dieser 21 Tage zwischen Impfung und Einsetzen der Gültigkeit trotzdem eine Tollwutunbedenklichkeitserklärung mitgeführt werden. Achtung: Grundsätzlich dürfen Hunde innerhalb der EU nur mit gültiger Tollwutimpfung reisen. Jedoch erlaubt die EU den Mitgliedstaaten Ausnahmen von dieser Regel. Österreich gehört zu den wenigen Ländern, in denen diese Ausnahme gilt. Die überwiegende Anzahl der EU-Länder hat keinen Gebrauch von dieser Ausnahme gemacht. Jene Länder, in die Welpen ohne gültige Tollwutimpfung einreisen dürfen, können diese Erleichterung aber jederzeit aufheben. Es empfiehlt sich daher dringend, vor Antritt einer Reise mit einem Welpen direkt in jenen Ländern, die be-/durchreist werden sollen, Informationen zu den Einreisebedingungen einzuholen (auch hinsichtlich eventuell noch zusätzlicher Anforderungen). Last, but not least ist bei der Einreise nach Österreich korrekterweise auch noch das Formular zum Handelsausschluss mitzuführen.

Zusammenfassung:

Der Welpe von heute reist mit

• Chip,
• EU-HTA,
• und im Alter zwischen acht und 15 Wochen mit Tollwutunbedenklichkeitserklärung,
• mit einer Tollwutimpfung, die nach der zwölften Woche verabreicht wurde,
• und einer schriftlichen Erklärung, die belegt, dass der Welpe in Österreich von der Transporteurin/dem Transporteur garantiert nicht weiterverkauft wird.

Bei manchen EU-Ländern wartet man besser, bis der Welpe 15 Wochen alt ist. Bei Drittländern muss der Vierbeiner sogar sieben Monate daheimbleiben – warum das so ist und mit welchen Konsequenzen man bei  einer früheren Einreise rechnen muss, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe.

Eine detaillierte Darstellung der Erfordernisse inklusive Rechtsgrundlagen finden Sie auch in der ÖTK-Broschüre „Informationen für den Tierarzt – Reisebestimmungen für Tiere“: https://bit.ly/3mcrC43