Verhaltensmedizin

als Chance und Verpflichtung

Dr. Erik Schmid
Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz, Diplomate ECVPH

TierärztInnen haben mit der postgradualen Spezialisierung auf Verhaltensmedizin die Möglichkeit, den sich abzeichnenden Wachstumsmarkt professionell zu besetzen und zudem ganz im Sinne einer beruflichen und ethischen Verpflichtung zu agieren.

Probleme mit verantwortungslosen Hundehaltern und die Diskussion über anlassgesetzliche Rasselisten haben mich die letzten 30 Jahre immer wieder beschäftigt. Als Leiter der Veterinärabteilung habe ich 1992 eine negative Stellungnahme zur „Kampfhundeverordnung“ der Vorarlberger Landesregierung abgegeben – leider erfolglos, es gibt solche Listen immer noch.

Viele andere Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls unermüdlich einen Sachkundenachweis für Hundehalter gefordert bzw. vorgeschlagen. Alle Initiativen sind unter den föderalistischen Fleckerlteppich gekehrt worden.

Die Bayerische Tierärztekammer bietet seit Jahren Kurse zur Sachkunde für Hundehalter als „Hundeführerschein“ an. Diese Kurse werden von speziell ­ausgebildeten Tierärztinnen und Tierärzten abgehalten. Die ÖTK hat ­dieses Modell als „ÖTK-Hundezertifikat“ übernommen und ­bereits vier Fortbildungsveranstaltungen mit rund 200 TeilnehmerInnen durchgeführt.

In der Vorstellung des Projekts und den Kursunterlagen wird mehrfach darauf hingewiesen, dass Verhaltensstörungen von Hunden häufig durch eine organische Grundkrankheit bedingt sind. Daher ist der Tierarzt als erster Ansprechpartner für eine medizinische Abklärung gut begründet. Für schwierige Fälle, die nicht durch gezieltes Training gelöst werden können, wird auf speziell ausgebildete Verhaltensmediziner verwiesen. Bei den Schulungskursen zum Hundezertifikat und den Prüfungen zum „tierschutzqualifizierten Hundetrainer“ taucht dann natürlich immer wieder die Frage auf, wo es denn ­solche Spezialisten gibt. Die VÖK bietet über ihre eigene ­Sektion Verhaltensmedizin seit mehreren Jahren eine Post­graduate-Ausbildung im Ausmaß von vier Wochenenden an. Auf der Homepage der VÖK sind aktuell 98 Absol­ventInnen mit entsprechendem Zertifikat gelistet.

Mit einstimmigem Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23. 11. 2019 wurde der bisherige Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz um das Fachgebiet Verhaltens­medizin erweitert. Damit deckt der Fachtierarzt nun auf nationaler Ebene dieselbe Bandbreite ab wie auf europäischer Ebene das European College of Animal Welfare and Behavioural Medicine.

Dahinter steht die fachliche und strategische Überlegung, dass die Fachgebiete eng miteinander verflochten sind. Amtstierärzte und Praktiker sollen motiviert werden, die Prüfung zu machen. Bei der dienstlichen Tätigkeit der Amtstierärzte stehen sicherlich Fragen von Tierhaltung und Tierschutz im Vordergrund, bei den Praktikern eher die Verhaltensmedizin. Beide Gruppen sollten jedoch im jeweils anderen Fachgebiet solide Grundkenntnisse haben. Damit können Verwaltung und Praxis von der erweiterten Expertise gegenseitig profitieren.

Das Tierärztegesetz sichert dem Berufsstand über „vorbehaltene Tätigkeiten“ ein weites Aktionsfeld: Alles, was mit Diagnose, Medizin und Therapie zu tun hat, ist medizinischen Laien verboten. Leider sind unter „Verhaltenstraining“ und „Verhaltenstherapie“ unzählige „Hundeflüsterer“ unterwegs (Letztere illegal!) – nicht selten zum Schaden der Tierbesitzer, der falsch bzw. nicht behandelten kranken Hunde und letztlich von deren Opfern.

Gut ausgebildete Verhaltensmediziner werden in Zukunft zur Lösung von Problemfällen in der Tierhaltung sicherlich stärker nachgefragt werden. Mit der postgradualen Spezialisierung auf Verhaltensmedizin sollte es nicht nur gelingen, verlorenes Terrain wieder ­zurückzugewinnen und den sich abzeichnenden Wachstumsmarkt professionell zu besetzen, sondern damit auch das Profil des Berufsstandes als „Anwalt der Tiere“ zu schärfen.

Die Anforderungen zur Zulassung zur FTA-Prüfung ­wurden mehr an den Anforderungen der Praxis ausgerichtet und damit erleichtert (siehe Homepage). Die Prüfungskommission für den Fachtierarzt für Kleintiere hat ihrerseits beschlossen, den Themenbereich Tierschutz in den Fragenkatalog aufzunehmen. Im deutschsprachigen Raum gibt es keine vergleichbare einheitliche und umfassende Regelung im Bereich der Fachtierärzte.

Als nächster Schritt ist geplant, die postgraduale Ausbildung über einen Universitätslehrgang Verhaltensmedizin weiterzuentwickeln. Die VÖK prüft derzeit mit der ÖTK die Möglichkeiten, an der Vetmeduni Vienna einen ­entsprechenden Lehrgang einzurichten. Die pionierhafte Vorarbeit und die ­Erfahrungen mit den Modulen Verhaltensmedizin sind ein ausgezeichnetes Fundament, auf das Module für andere ­Tierarten (Nutz- und Wildtiere) aufgesetzt werden sollten.

Die Verhaltensmedizin konnte man bisher vielleicht noch als das fünfte Rad am Wagen bezeichnen – sie ist für un­seren Berufsstand aber weit mehr als ein Reserverad. Die Chance, ein Tätigkeitsfeld mit attraktivem Wachstumsmarkt langfristig und auf höchstem fachlichem Niveau für unsere Berufsgruppe zu sichern, ist die eine Seite der ­Medaille. Um unsere Professionalität glaubwürdig und überzeugend nach außen zu vertreten, muss sie uns nach innen eine gemeinsame ethische Verpflichtung sein, die sich aus unserem beruflichen Selbstverständnis zum Einsatz für die Interessen der Tiere logisch ableitet.