Wer ist "Züchter"?

„Klartext - Rechtliches verständlich erklärt“

Amtstierärztin Dr. Elke Narath

Wer „ein Tier zum Zweck der Zucht hält“, ist Züchter – der Begriff des „Hobbyzüchters“ existiert im Tierschutzgesetz nicht.

Geht es um die Herkunft von Hunde-, aber auch Katzenwelpen, sind die Begriffe „Züchter“ oder -„Hobbyzüchter“ allgegenwärtig. Mit diesen Begriffen einher gehen viele Irrtümer hinsichtlich verschiedener Verpflichtungen. Die gesetzlichen Regelungen zu diesem Themenkreis finden sich in erster Linie im Tierschutzgesetz.

Der Begriff des „Züchters“ ist dort recht schlicht definiert: Wer „ein Tier zum Zweck der Zucht hält“, ist Züchter – der Begriff des „Hobbyzüchters“ existiert im Tierschutzgesetz nicht. Als „Züchten“ versteht das Tierschutzgesetz die Fortpflanzung von Tieren in menschlicher Obhut. Interessant ist, dass nach dem Gesetz neben der eigenen Haltung von männlichen und weiblichen Tieren und dem Einsatz von Reproduktionsmedizin auch die nicht verhinderte Anpaarung als „Züchten“ (mitsamt all seinen gesetzlichen Verpflichtungen) gilt. Das trifft z. B. auf frei laufende unkastrierte Katzen (weibliche und männliche) zu, bei denen nicht gezielt verpaart wird.

Beabsichtigt jemand, mit seinen Tieren zu züchten, muss er dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Veterinärbehörde melden. Es besteht eine Meldepflicht – jedoch keine Genehmigungspflicht. Abgesehen davon müssen alle Elterntiere gechippt und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert sein. Bei Hunden stellt das aufgrund der allgemeinen Verpflichtung keine Besonderheit dar, bei Katzen jedoch schon.      

Muss ein Züchter Welpen chippen und auf seinen Namen registrieren? Katzenwelpen nein – Hundewelpen ja! Denn jeder Hundewelpe ist zu chippen und auf jenen Halter, bei dem er zur Welt kam, zu registrieren. Die Chippung und das Registrieren hat vor der ersten Weitergabe an die neuen Besitzer zu geschehen. Die Formulierung „vor der ersten Weitergabe“ ist von zentraler Bedeutung: Als spätester Zeitpunkt für die Chippung und Registrierung ist ein Alter von drei Monaten festgesetzt, selbst wenn die erste Weitergabe später geplant ist. Diese Verpflichtung, Welpen zu chippen und auf sich zu registrieren, trifft jeden, bei dem ein Hundewelpe zur Welt kommt. Ausnahmen für „Hobbyzüchter“, die keine Zucht im gesetzlichen Sinn betreiben, aber z. B. einen „Hoppala-Wurf“ ihrer Familienhündin aufziehen, gibt es nicht. Der neue Besitzer hat übrigens nach der Übernahme einen Monat Zeit, den Hund auf sich zu registrieren.

Müssen Welpen bei der ersten Abgabe an die neuen Besitzer auch mit einem EU-Heimtierausweis ausgestattet sein? Nein, das müssen sie nicht, wenn die Welpen an österreichische Halter abgegeben werden. Bei Abgabe eines Welpen in ein anderes EU- oder Nicht-EU-Land ist jedenfalls ein EU-Heimtierausweis erforderlich. In jenem ist der Halter, bei dem der Welpe zur Welt kam, als Erstbesitzer einzutragen. Je nach Staat sind eventuell noch andere Bedingungen zu erfüllen – aber dazu mehr in der nächsten Folge dieser Kolumne.

Zusammenfassung:

• Züchter ist, wer ein oder mehrere Tiere zum Zweck der Fortpflanzung hält, aber auch „Zufallswürfe“ machen Halter zu „Züchtern“.

• Es besteht Meldepflicht der Zucht bei der Behörde.

• Alle Elterntiere müssen gechippt und registriert sein – dies trifft auch auf Katzen zu.

• Bei Hundewelpen trifft die Chip- und Registrierungspflicht denjenigen, in dessen Obhut der Welpe zur Welt kam.