Ferkelkastration –

Die Sicht eines Praktikers

Dr. Thomas Voglmayr
Traunkreis Vet Clinic

Die Diskussion über die Kastration männlicher Saugferkel wird derzeit nahezu weltweit geführt. Gegensätzlicher könnten die Standpunkte nicht sein. 

Kontroversielle Interessen prallen in einer zumeist emotionsgeladenen Atmosphäre aufeinander: Europa bietet derzeit eine bunte „Versuchslandschaft“ unterschiedlicher Alternativen zur bisher durchgeführten chirurgischen ­Ferkelkastration. 

Ohne eine Wertung diverser Methoden vorzunehmen, bleibt festzuhalten, dass die derzeitige Handhabung der Ferkelkastration ebenso wie die möglichen Alternativen (Ebermast, Immunokastration oder Kastration unter ­Narkose/Betäubung) eine unbefriedigend zu lösende Situation darstellen. Saugferkel werden zwecks Vermeidung von Ebergeruch im Fleisch in der ersten Lebenswoche ­chirurgisch kastriert. Der Eingriff wird routinemäßig durch den Landwirt ohne Einsatz einer Betäubung durchgeführt. Entsprechend dem Bundestierschutzgesetz ist dieser Eingriff zulässig. Zusätzlich gibt es eine sogenannte Branchenübereinkunft, in der sich der Landwirt freiwillig dazu bereit erklärt, vor dem Eingriff für eine postoperative Schmerzbehandlung zu sorgen. Dies geschieht in der Praxis durch präoperative Injektion eines Schmerzmittels.

Diskussion in Österreich

Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen hat in den letzten zwei Jahren ein Diskussionsprozess über Eingriffe bei Schweinen (Ferkelkastration, Kupieren der Schwänze) stattgefunden. Involviert waren Vertreter aus Landwirtschaft, Fleisch verarbeitender Industrie, Tierärzteschaft, Universitäten, Tierschutzombudsstellen, Tiergesundheitsdiensten und diversen Tierschutzvereinen. Unter der Moderation von Prof. Herwig Grimm ­(Messerli Institut, VMU Wien) wurde auf konstruktive, kritische, aber auch auf gegenseitiger Wertschätzung basierende Weise eine umfangreiche Arbeitsmatrix erarbeitet. Diese Arbeitsmatrix sollte die Grundlage für die gesetzliche Neuregelung der Thematik bzw. einen Anstoß für eine Weiterentwicklung der Ist-Situation darstellen.

Der Tierarzt in der Schweinepraxis

Sauen haltende Betriebe werden durch den Betreuungs­tierarzt im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes regelmäßig besucht. Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen Betriebserhebungen hat sich in der Praxis ein Besuchs­intervall von drei bis vier Wochen durchgesetzt. Bei diesen regelmäßigen Betriebsbesuchen werden Tätigkeiten wie Trächtigkeitsuntersuchungen, Impfungen, Probenentnahmen, Kastrationen von Binnenebern sowie spezifische Beratungsgespräche durchgeführt. Dadurch hat der Tierarzt laufend einen Überblick über die gesundheitliche Situation im Schweinebestand, der Behandlungserfolg eingesetzter Arzneimittel wird kontrolliert bzw. aktuelle Problemfelder werden diskutiert.

Auch „unangenehme Themen“ wie etwa das Auftreten und die Vermeidung haltungsbedingter Schäden am Tier, sachgerechtes Nottöten moribunder Tiere oder auch die Durchführung schmerzhafter Eingriffe wie etwa die Saugferkelkastration finden in einer auf Augenhöhe geführten Diskussion Platz. Verständnis, Aufklärung, Überzeugung und Motivation sind dabei die „Werkzeuge“ in der Betreuung und Beratung landwirtschaftlicher Betriebe. Das Vermeiden und die optimale Behandlung von Schmerzen sind zentrale Aspekte tierärztlichen Handelns. Das Wohlbefinden und die Gesunderhaltung sind Grundlagen einer ­erfolgreichen Ferkelproduktion und Basis eines geringen Arznei­mitteleinsatzes.

Die Kastration von Saugferkeln wird innerhalb der ersten Lebenswoche durch den Landwirt durchgeführt. Der Prozess wird selbstständig und in der Regel ohne Anwesenheit bzw. Mitwirken des Tierarztes durchgeführt. Die Abgabe bzw. der Einsatz von Narkosemitteln durch den Landwirt ist in Österreich nicht gestattet. Dennoch ist dieser Eingriff zentraler Punkt in der Beratung rund um ein optimales Saugferkelmanagement. Unsachgemäße Durchführung und Wundinfektionen können nachhaltig die Gesundheit und das Wohlergehen der Ferkel negativ beeinflussen. Hier gilt es, als Betreuungstierarzt mehrere Aspekte einfließen zu lassen.

1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Der Eingriff ohne Narkose ist rechtlich auf die erste Lebenswoche beschränkt bzw. der Landwirt hat sich schriftlich im Rahmen einer Branchenübereinkunft zu einem Schmerzmitteleinsatz verpflichtet. Hinweise auf aktuell geltende Verbindlichkeiten, aber auch die Erläuterung von deren Sinnhaftigkeit sind fixe Bestandteile im „täglichen Gespräch“ im Abferkelstall.

2. Hygiene und Handhabung

Bei der Begehung der Abferkelabteile wird zunächst adspektorisch die gesundheitliche Situation erfasst. Neben offensichtlichen Erkrankungen wie etwa Husten, Durchfall oder Gelenksentzündungen wird auch die Wund­heilung der Kastrationswunden und die Abheilung des Nabels durch stichprobenartige ­Einzeltieruntersuchungen beurteilt. Wunden und schlecht heilende Nabel sind ­häufige Eintrittsstellen für Krankheitserreger wie etwa Streptokokken. Große, schlecht heilende Schnittwunden durch nicht sachgerechtes Arbeiten bedürfen einer sofortigen Verbesserung. Zur Optimierung der Kastrationstechnik gehört auch die Demonstration der richtigen Kastrationstechnik durch den Tierarzt.

3. Infektionsprophylaxe

Das Kontrollieren der Wundheilung einige Tage nach Durchführung der Kastration gibt Feedback über korrekte Durchführung bzw. über die Notwendigkeit einer Nachbehandlung. Dies sollte im Rahmen von Eigenkontrollen durch den Landwirt selbst erfolgen. Treten trotz korrekter Durchführung Wundinfektionen auf, so ist die allgemeine Hygiene der Abferkelbucht nochmals kritisch zu hinterfragen.

4. Schonender, respektvoller Umgang

Der Einsatz von Schmerzmitteln zur Behandlung des postoperativen Schmerzes stellt eine deutliche Verbesserung der ursprünglichen Saugferkelkastration dar. Postoperative Schmerzbehandlung und ­Verbesserungen der Wundheilung werden auch von den Landwirten wahrgenommen und positiv bewertet. Ein ruhiger und schonender Umgang mit den Tieren reduziert Unruhe, Hektik und Stress bei den Tieren im Stall. Schnelles und sauberes Arbeiten bei der Kastration soll die Belastung und Schmerzen der Tiere so kurz und gering wie möglich halten.

5. Die Diskussion möglicher Alternativen

Die aktuelle Diskussion über Kastrationsalternativen ist längst bei den Landwirten angekommen und wird natürlich auch mit dem Betreuungstierarzt diskutiert. Probleme bei der praktischen Umsetzung sowie die wirtschaftliche Auswirkung werden kritisch betrachtet und führen zu Verunsicherung und in weiterer Konsequenz zu Ablehnung. Einzelbetriebliche Alleingänge sind nicht zu erwarten. Branchenlösungen bzw. Lösungen für Bio- oder Tierwohl-Labels sind am ehesten vorstellbar.

Was sagt die Praxis?

Alternativen (Narkose mit Isofluran oder Ketamin/­Azaperon) zur gängigen Praxis werden seitens der ­Wissenschaft im Bezug auf ihr Verbesserungspotenzial unterschiedlich kritisch betrachtet. Bei den Alternativen „Ebermast“ und „Impfung gegen Ebergeruch“ gibt es ernst zu nehmende ablehnende Akzeptanz seitens des Konsumenten, des Handels und der Landwirtschaft. Letztere Methoden sind auch aus rechtlichen Gründen in Österreich derzeit kaum durchführbar. Um hier als praktischer Tierarzt ein eigenes Bild über realistische bzw. praxistaugliche Möglichkeiten zu bekommen, wollte ich die Methode „Kastration unter Narkose“ einem ­„Praxistest“ unterziehen. Dabei sollten in einem Betrieb mit 100 Muttersauen in einer Abferkelgruppe von 15 Sauen die männlichen Tiere am sechsten Lebenstag im Rahmen der routinemäßig durchgeführten Kastration zuvor in Narkose gelegt werden. Gleichzeitig erfolgte die Verabreichung eines Schmerzmittels. Zum Einsatz kam eine Ketamin/Azaperon-Mischung (20 mg Ketamin bzw. 2 mg Azaperon/kg Körpergewicht), ­welche intramuskulär verabreicht wurde. Circa 30 Minuten nach Verabreichung sollte die Kastration durchgeführt werden. Trotz vorhandener Erfahrung und ­entsprechender Vorbereitungen ergaben sich bei der praktischen Umsetzung einige unerwartete Momente:

1. Das Gewicht und die damit verbundene 
Dosierung der Narkose streute enorm. Bei einzeln gewogenen Ferkeln variierte das Gewicht ­zwischen zwei und vier Kilo. Der Einsatz von Automatik­applikatoren mit vordefinierten Injektionsvolumina, welche für Gruppenbehandlungen häufig zum Einsatz kommen, ist dadurch schwierig. In Betrieben ohne Gruppenabferkelung ist mit einer noch viel größeren Streuung der Gewichte zu rechnen. Es bedarf einer Wiegung der Ferkel, um lebensbedrohliche Überdosierung bei untergewichtigen Ferkeln zu vermeiden. Auf Nachdosierungen wurde in dieser Beobachtung verzichtet.

2. Die intravenöse Verabreichung, welche bei der Binneneberkastration zum Einsatz kommt und den Vorteil einer schnellen Anflutung und ­kurzen Nachschlafzeit hat, ist bei einem Zwei-Kilo-Ferkel ­prinzipiell möglich aber technisch schwierig.

3. Die Aufwachphase betrug bis zu drei Stunden. Das Management durch den Landwirt muss darauf abgestimmt sein.

4. Ferkel müssen in der Aufwachphase vor dem Erdrücken geschützt werden und das Risiko der Hypothermie muss mit entsprechenden Wärmequellen kontrolliert werden.

5. Die Erreichung eines optimalen 
Narkosetoleranzstadiums war nur in wenigen Fällen gegeben. Der Grund dafür ist sicherlich in der großen Streuung des Gewichts und dem Verzicht auf eine Nachdosierung zu finden.

6. Für die Ermittlung der anfallenden Kosten wurden Zeit und Materialaufwand entsprechend der Honorarempfehlung der ÖTK angewandt. Die ­Kosten (Brutto) für das Setzen der Narkose beliefen sich pro männlichem Ferkel auf 4,5 Euro. Für den konkreten Betrieb stehen diese Kosten, ohne einen finanziellen Mehrerlös erlösen zu können, einem durchschnittlichen Betriebsgewinn von 13 Euro pro Ferkel gegenüber.

Inwiefern diese einzelbetriebliche Praxisbeobachtung eine deutliche Verbesserung der derzeit gängigen ­Praxis darstellt, ist kritisch zu hinterfragen. Trotzdem zeigt die Beobachtung deutlich, dass eine inadäquate Durchführung der Narkose zu keiner Verbesserung der gängigen ­Kastrationspraxis führt. Die Qualität der Narkose führte in dieser Beobachtung zu keiner Akzeptanzverbesserung bei dem involvierten Landwirt. Diese Erfahrung als praktizierender Tierarzt ließ für mich die Schlussfolgerung zu, dass zwar grundsätzlich Alternativen zur derzeitigen chirurgischen Ferkelkastration bestehen, diese aber einer kritischen Prüfung auf Praxistauglichkeit, konkrete Machbarkeit bzw. Finanzierbarkeit unterzogen werden müssen. Dazu bedarf es professionell organisierter Pilotprojekte unter wissenschaftlicher Begleitung.

Bei der Implementierung von Alternativen zur Ferkelkastration muss auch das betriebswirtschaftliche sowie das gesamteuropäische Umfeld in der Ferkelproduktion Berücksichtigung finden. Österreichische Erfahrungen aus einem praxisorientierten Entwicklungsprozess könnten im derzeit stattfindenden europäischen Suchen nach besseren Lösungen konstruktiv eingebracht werden und einer Weiterentwicklung zweckdienlich sein.