1. Tierschutzgipfel

Start für eine neue Allianz

Dr. Alexander Rabitsch
Tierarzt und international anerkannter Tiertransportexperte

Zahlreiche Veterinäre folgten der Einladung von Bundesminister Rudi Anschober und starteten Anfang Juli 2020 eine neue Allianz für den Tierschutz. Die Ziele dabei: den Tierschutz stärken, klare, strenge Standards sowie die Kennzeichnung nach Regionalität und Tierwohl.

Der 1. Tierschutzgipfel Österreichs fand am Montag, dem 6. Juli 2020, im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz statt. Auf Einladung von Bundesminister Rudi Anschober trafen erstmals mehr als 40 Stakeholder aus Landwirtschaft, Politik, ­Wissenschaft und Tierschutz zusammen, um sich Refe­rate zum Tiertransport aus verschiedenen Blickwinkeln ­an­zuhören. Anwesend waren unter anderem CVO Mag. ­Ulrich Herzog, Dr. Heinz Grammer, Amtstierarzt aus Oberösterreich, Mag. Manfred Pledl, Amtstierarzt aus Salzburg, Tierschutzombudsfrau Dr. Barbara Fiala-Köck, Mag. Dr. Marlene Kirchner, Nutztierexpertin von Vier Pfoten, Dr. med. vet. Simone Steiner, Koordinatorin für Veterinärangelegenheiten in der ZAR, Mag. Max Hörmann, Veterinär der Landwirtschaftskammer Österreich, sowie meine Person als Vertreter der Animals’ Angels.

Als Auftaktveranstaltung war dies ein durchaus gelungener Nachmittag in zumeist konstruktiver Atmosphäre, bei der die Teilnehmer ihre Bereitschaft zur Verbesserung kundtaten. Das Motto des Ministers hinsichtlich der Transporte – „so wenig wie möglich, so kurz wie möglich, so gut wie möglich“ – findet sich zwar schon im teleologischen Anspruch der Tiertransportverordnung, führte aber zum allgemeinen Hinterfragen der Notwendigkeit der Kälberexporte Österreichs: Die Tatsache, dass Österreich über 50.000 Kälber in die EU exportiert und gleichzeitig das Fleisch von über 100.000 Kälbern importiert, fand allgemeine Ablehnung – dieses System wurde vielmehr als Symptom einer Fehlentwicklung betrachtet.

Aus dem „Kalbfleischdilemma“ erhellte, dass es bereits ein Fortschritt im Tierschutz wäre, Lebensmittel im Handel wie auch in der Gastronomie nach Regionalität, aber auch nach den Haltungsbedingungen zu kennzeichnen und die öffentliche Beschaffung (z. B. für die Verpflegung in Schulen, Krankenhäusern und Kasernen) zur entsprechenden Orientierung/Darnachachtung zu verpflichten.

Kontroversielle Statements gab es hingegen hinsichtlich der Notwendigkeit des Exports von Zuchtrindern, der Qualität solcher Transporte sowie des Schicksals dieser Tiere. In einer kurzen Stellungnahme konnte ich auf fehlenden Herdenaufbau in außereuropäischen Drittstaaten und frühzeitige Schlachtungen von Zuchttieren unter tierquälerischen Vorbereitungshandlungen verweisen sowie Bedingungen für Abladestellen (Aufenthaltsorte = „Kontrollstellen“) definieren.

Der 1. Tierschutzgipfel ist jedenfalls als Start eines Arbeitsprozesses zu sehen, um Projekte zu realisieren, die Tierschutz, Umwelt und Gesundheit zusammen denken.

Die Einsetzung von Arbeitsgruppen zur Umsetzung konsensueller gesellschaftspolitischer Tierschutzforderungen erscheint nunmehr als dringliche Notwendigkeit der unmittelbaren Zukunft.

Im Folgenden werden die Forderungen der Österreichischen Tierärztekammer angeführt, die seit der Stellungnahme 2018 nichts an Aktualität verloren haben und nach wie vor Gültigkeit besitzen:


1. Ein grundsätzliches Verbot des Transports von Schlachttieren über mehr als acht Stunden.

2. Ein Verbot des Schlachttierexports in Drittstaaten.

3. Die Einhaltung der O.I.E.-Standards zur Schlachtung seitens der Empfängerstaaten (festzulegen als Prärequisit in bilateralen Abkommen).

4. Die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaus zur Milchversorgung in Drittstaaten binnen fünf Jahren als Vorbedingung für weiteren Export von Zuchtrindern (und binnen drei Jahren bei schon bestehenden Exportvereinbarungen).

5. Die zügige Abfertigung an EU-Außengrenzen (Veterinär- und Zollkontrollen müssen innert zwei Stunden abgeschlossen sein).

6. Im Falle von Wartezeiten über zwei Stunden und im Notfall: ordnungsgemäße Versorgung und Unterbringung der Tiere während der Wartezeiten an den Grenzen (festzulegen als Prärequisit in bilateralen Abkommen).

7. Eine adäquate Überwachung der Einhaltung der VO (EG) 1/2005 in Drittstaaten und somit Vollzug des EuGH-Urteils C-424/13. Solange die Anforderungen des EU-Tierschutzes beim Transport nicht wirksam überwacht und erfüllt werden, sind Tiertransporte in Drittstaaten zu unterbinden!

8. Eine minutiöse Plausibilitätsprüfung unter obligater (!) Auswertung der elektronischen Daten vorangegangener Transporte aus allen drei Prüfkriterien:

a) dem Navigationssystem (Route, Aufenthaltsorte, Ladeklappenöffnung),

b) aus den Fahrerkarten (Auswertung durch die Exekutive)

und

c) aus den Temperaturschreibern, in Verbindung mit den Angaben im Fahrtenbuch (Journey log).

9. Das Verbot des Transports von nicht entwöhnten ­Jungtieren über acht Stunden.

Literatur

1 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97

2 Maisack, C., Rabitsch, A. (2020): Transporte von Rindern und Schafen in Tierschutz-Hochrisikostaaten gehen weiter – Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 27, 37–46.

www.tirup.at/periodical/titleinfo/5224010; Christoph Maisack / Alexander Rabitsch: Aktuelle Probleme bei der Abfertigung/Genehmigung langer, grenzüberschreitender Tiertransporte im Licht der EuGH-Entscheidungen C-424/13 und C-383/16